Öffentlicher Dienst

Sachbearbeitung für Betriebswirtschaft (m/w/d)

Bezirksregierung Arnsberg

📍 Arnsberg

PLZ: 59821

Region: D-PLZ 59

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Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.10.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleistende, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.

Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!

Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 34 am Dienstort Arnsberg eine

Sachbearbeitung für Betriebswirtschaft (m/w/d)

(Entgeltgruppe EG 10 bzw. EG 11 TV-L)

Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Eingruppierung erfolgt, je nach Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen und einschlägiger Berufserfahrung, von der Entgeltgruppe 10 bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L.

Bewerbende, die bereits in der EG 11 der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.

Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden.

Das Dezernat 34 ist im Rahmen der EU-Förderung für den EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) zuständig. Hier nimmt die BR die Aufgabe der „Zwischengeschalteten Stelle“ ein.

Das Dezernat 34 ist in diesem Zusammenhang u. a. verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung und Umsetzung des „EFRE/JTF-Programms NRW.“ Auch die Förderung der EU-kofinanzierten Regionale-2025- Projekte verschiedener Landesförderprogramme fällt in die Zuständigkeit des Dezernates 34. Daneben ist die Zuständigkeit auch im Bereich des 5-Standorte-Programms gegeben.

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Mehr zum Beruf: Sachbearbeiter

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erledigen die laufenden Fachaufgaben eines Bereichs – etwa Personal, Immobilien, Ordnungswidrigkeiten oder Auftragsabwicklung – nach festen Regeln und Vorgaben.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 3.800 € brutto im Monat · in Nordrhein-Westfalen

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Standort: Arnsberg

📮 PLZ: 59821

🗺️ Region: D-PLZ 59

📍 Koordinaten: 51.3997002, 8.0627003

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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