Feste Anstellung
Referentin / Referent (w/m/d) im Referat G.5 „Gremien und Zusammenarbeit – Länder, Kommunen, Hilfsorganisationen“
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
29.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das BBK ist die Leitbehörde des Bundes für nationales Krisenmanagement in Deutschland. Wir sichern die Qualität des Krisenmanagements in einer zentralen Koordinierungsrolle mit föderalen, internationalen und sektorübergreifenden Partnerinnen und Partnern. Angesichts dieser Aufgabe wächst unser interdisziplinäres Team stetig. Wir suchen engagierte Fachkräfte, die mit uns Deutschland krisenfester machen wollen.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet
eine Referentin / einen Referenten (w/m/d)
Entgeltgruppe 14 TVöD (Bund)
im Referat G.5 „Gremien und Zusammenarbeit – Länder, Kommunen, Hilfsorganisationen“
am Dienstort Bonn.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn gilt als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Das BBK bietet Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle Möglichkeit, sich in einem bedeutenden und verantwortungsvollen Arbeitsumfeld einzubringen. Chancengleichheit ist ein zentraler Wert des Unternehmens, das aktiv daran arbeitet, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsklima zu schaffen. Mit zahlreichen Karrierechancen und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten unterstützt das BBK seine Mitarbeiter dabei, ihre Talente und Fähigkeiten optimal einzusetzen. Die Förderung von Vielfalt und die Anerkennung unterschiedlicher Perspektiven bereichern nicht nur das Team, sondern kommen auch der gesamten Gesellschaft zugute. Menschen mit Schwerbehinderung finden im BBK nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern ein unterstützendes Umfeld, in dem ihre Beiträge wertgeschätzt werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet somit einen idealen Rahmen für diejenigen, die eine sinnvolle und erfüllende Karriere anstreben. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses engagierten und inklusiven Teams zu werden.
Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: Referent
Referentinnen und Referenten bearbeiten ein Fachgebiet eigenverantwortlich auf konzeptioneller Ebene – etwa Haushalt, Steuern, Revision, Qualitätsmanagement oder Beteiligungen – und bereiten Entscheidungen für die Leitung vor.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.300 € brutto im Monat · in Nordrhein-Westfalen
Weitere Jobs bei Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Alle 2 Jobs anzeigen →Nicht das Richtige? Passende Jobs finden
Standort: Bonn
🗺️ Region: D-PLZ 53
📍 Koordinaten: 50.7229996, 7.1068001
Ähnliche Stellenangebote
IT-Expertin / IT-Experte (m/w/d) mit Schwerpunkt IT-Beschaffung und Datenmanagement im Referat G.4 „Digitalisierung Bevölkerungsschutz“
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
📍 Bonn
⏰ Vollzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Das BBK ist die Leitbehörde des Bundes für nationales Krisenmanagement in Deutschland. Wir sichern d...
Referent (m/w/d) Simulation und Systemtechnik GIWS
Diehl Defence GmbH & Co. KG
📍 Röthenbach a. d. Pegnitz
⏰ Vollzeit
🏢 Sonstige Branchen
Digitale Transformation. Nachhaltigkeit. Friedenssicherung. Spannende Aufgaben, an denen auch wi...
Auszubildende zum/zur Industriemechaniker*in Fachrichtung Feingerätebau
Max-Planck-Institut für Radioastronomie
📍 Bonn
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Das Max-Planck-Institut für Radioastronomie ist ein weltweit führendes Institut in der radioastrono...
Referentin / Referent im Haushalt (w/m/d)
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
📍 Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Ilmenau
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Als zentraler IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung bieten wir als ITZBund unseren aktuell über...
Fachreferent:in Vertragsrecht
DB Zeitarbeit GmbH
📍 Karlsruhe
🏢 Personaldienstleistungen
Wir, die DB Zeitarbeit GmbH, sind der interne Personaldienstleister der Deutschen Bahn AG und zugl...
Facility Management Specialist (m/w/d) Qualitätsmanagement
Deutsche Post DHL Real Estate Deutschland GmbH
📍 Bonn
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Transport & Logistik
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
Jobs für schwerbehinderte Menschen
Jobs nach Stadt
Jobs nach Beruf
Ratgeber & Weiterbildung
Referentin / Referent (w/m/d) im Referat G.5 „Gremien und Zusammenarbeit – Länder, Kommunen, Hilfsorganisationen“