Befristeter Vertrag
Referentin / Referent im Haushalt (w/m/d)
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
📍 Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Ilmenau
Region: D-PLZ 10
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
25.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Als zentraler IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung bieten wir als ITZBund unseren aktuell über 4.500 Beschäftigten abwechslungsreiche und vielfältige Tätigkeitsfelder an zwölf Standorten bundesweit. Unsere Beschäftigten arbeiten am Puls der Digitalisierung und erbringen damit einen gesellschaftlichen Mehrwert. Neben einer spannenden Tätigkeit mit gesellschaftlicher Relevanz bieten wir Ihnen als moderner Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ein wertschätzendes und offenes Arbeitsklima.
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Referentin / Referent im Haushalt (w/m/d) – befristet
Referenzcode: Z7-P1454-05/26-e
Dienstsitze: Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Ilmenau
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Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
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Mehr zum Beruf: Referent
Referentinnen und Referenten bearbeiten ein Fachgebiet eigenverantwortlich auf konzeptioneller Ebene – etwa Haushalt, Steuern, Revision, Qualitätsmanagement oder Beteiligungen – und bereiten Entscheidungen für die Leitung vor.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.300 € brutto im Monat · in Berlin
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Standort: Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Ilmenau
🗺️ Region: D-PLZ 10
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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