Feste Anstellung

Projektkoordination CAFM und digitales Immobilienmanagement (m/w/d)

Ennepe-Ruhr-Kreis vertreten durch den Landrat

📍 Schwelm

Region: D-PLZ 58

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Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

07.10.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Beim Ennepe-Ruhr-Kreis ist im Sachgebiet „Kaufmännisches Immobilien- und Liegenschaftsmanagement“ (17/2) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Projektkoordination CAFM und digitales Immobilienmanagement (m/w/d)

zu besetzen.

Gestalten Sie mit uns das digitale Immobilienmanagement des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist Teil des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr. Rund 320.000 Menschen leben in den neun kreisangehörigen Städten. Als Kreisverwaltung übernehmen wir vielfältige Aufgaben für die Menschen in unserer Region – darunter auch die Bewirtschaftung und Weiterentwicklung unserer eigenen und angemieteten Immobilien

Darum geht es

Unser Immobilienportfolio umfasst rund 130.000 m² Fläche in 36 eigenen und angemieteten Liegenschaften für etwa 9.000 Nutzer*innen. Unser Ziel: funktionale, nachhaltige und wirtschaftlich betriebene Gebäude.

Mit der Einführung einer CAFM-Software (Computer Aided Facility Management) richten wir unser Immobilienmanagement weiter digital aus.

Sie koordinieren die Einführung der neuen CAFM-Lösung und gestalten Prozesse, Datenstrukturen und Standards mit, die langfristig im Arbeitsalltag wirken. Dabei arbeiten Sie an der Schnittstelle zwischen Immobilienmanagement, weiteren Bereichen der Verwaltung und dem Softwareanbieter.

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Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

Alle Stellen im öffentlichen Dienst →

Mehr zum Beruf: Projektmanager

Projektmanagerinnen und Projektleiter planen, steuern und verantworten zeitlich begrenzte Vorhaben, etwa Bau-, Infrastruktur-, IT- oder Energieprojekte, mit Blick auf Termine, Kosten und Qualität.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.600 € brutto im Monat · in Nordrhein-Westfalen

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Standort: Schwelm

🗺️ Region: D-PLZ 58

📍 Koordinaten: 51.2904015, 7.2972002

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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