Feste Anstellung
Pflegefachkraft / Altenpfleger / Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
06.08.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Wir suchen für unser Häuslichen Kranken- und Pflegedienst ab sofort eine/n Pflegefachkraft / Altenpfleger / Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) mit Festanstellung in Teilzeit.
Die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an den Tarif (TVöD-VKA P).
Wir sind ein kommunales Wohn- und Pflegezentrum mitten im Herzen Mecklenburgs und bestehen bereits seit über 30 Jahren. Neben der stationären Pflege im Alten- und Pflegeheim bieten wir außerdem Betreutes Wohnen im Seniorenlandsitz sowie einen Ambulanten Pflegedienst in Lohmen und Umgebung an.
Unser Häuslicher Kranken- und Pflegedienst versorgt ca. 30 Klienten in unserem Seniorenlandsitz und ca. 30 Klienten in der näheren Umgebung von Lohmen.
Lohmen bietet eine ideale Heimat für den späteren Lebensabschnitt, inmitten von Grün und umgeben von Wäldern und Seen. Durch unser familiäres und bodenständiges Team sowie die gute Zusammenarbeit mit regionalen Partnern können wir stets hohe Qualitätsstandards ausweisen und auf Grundlage unseres Leitbildes arbeiten: „Wir betreuen, wie man es selbst gern hätte.“ Zu den Besonderheiten unseres Standortes Lohmen zählt zum einen die enge Verwurzelung vieler Klienten mit der Gemeinde Lohmen und der Natur.
Als Eigenbetrieb der Gemeinde Lohmen zeichnet sich das Wohn- und Pflegezentrum „Am Walde“ durch familienfreundliches und empathisches Betriebsklima sowie hohe Pflege- und Versorgungsstandards aus, die auch immer wieder in den jährlichen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen Ausdruck finden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Wohn- und Pflegezentrum Am Walde
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Lohmen bei Güstrow, Schwerin, Rostock
🗺️ Region: D-PLZ 19
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.