Feste Anstellung
IT-Servicemanager (w/m/d) für BayernCloud Schule
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
21.10.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wenn Sie auf der Suche nach innovativen Projekten sind, die Sie selbst aktiv mitgestalten können, dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir stellen leistungsfähige und zukunftsorientierte E-Government-Anwendungen sowie zentrale Infrastrukturen für den Betrieb von IT-Systemen für den Freistaat Bayern zur Verfügung.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
IT-Servicemanager (w/m/d) für BayernCloud Schule
Vollzeit/Teilzeit | unbefristet | Entgeltgruppe bis E11 | Besoldungsgruppe bis A11
Arbeitsort: München oder Nürnberg
Der Bewerbungsschluss ist der 09.11.2026
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in München gilt als attraktiver Arbeitgeber, der besonderen Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur legt. Hier wird Chancengleichheit großgeschrieben, sodass Menschen mit Schwerbehinderung die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen Mitarbeitenden erhalten. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, ein barrierefreies Arbeitsumfeld zu schaffen und fördert individuell zugeschnittene Lösungen, die den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden gerecht werden. Durch gezielte Maßnahmen und Schulungen wird das Bewusstsein für Inklusion innerhalb des Teams gestärkt. Die Mitarbeiter profitieren von einer vielfältigen und dynamischen Arbeitsatmosphäre, die Innovation und Kreativität fördert. Das Landesamt bietet zudem abwechslungsreiche Stellenangebote, die verschiedene Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung bereithalten. Wer eine Herausforderung in einem zukunftsorientierten Unternehmen sucht, findet hier die Gelegenheit, seine Fähigkeiten in einem unterstützenden Umfeld einzubringen. Eine Karriere im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eröffnet nicht nur Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung, sondern trägt auch aktiv zur digitalen Zukunft Bayerns bei.
Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: IT-Berater
IT-Berater und IT-Referenten analysieren Geschäftsprozesse, planen und steuern IT-Vorhaben, betreuen Systeme wie SAP und beraten Fachbereiche zu Technik, Sicherheit und Governance.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.600 € brutto im Monat · in Bayern
Weitere Jobs bei Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Softwareentwickler (w/m/d) Landesvermessung
Saisonbeschäftigter (w/m/d) Höhenmessung
Administrator (w/m/d) von Applikationen für Fachgerichte
Nicht das Richtige? Passende Jobs finden
Standort: München
📮 PLZ: 80538
🗺️ Region: D-PLZ 81
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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