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Fachreferent/-in (m/w/d) im Stabsbereich Digitalisierung

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Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

02.10.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir suchen zum 01.12.2026 zur Unterstützung der Leitung des Stabsbereichs Digitalisierung eine/n

Fachreferent/-in (m/w/d) im Stabsbereich Digitalisierung

Die Kassen­ärztliche Bundes­vereinigung (KBV) sorgt als führende öffentliche Institution täglich dafür, dass die rund 75 Millionen gesetzlich Kranken­versicherten deutschlandweit die gleiche hochwertige medizinische Versorgung erhalten.

Sie haben die Chance, in einem erfahrenen und motivierten Team an der hochdynamischen digitalen Transformation der ambulanten vertragsärztlichen Gesundheitsversorgung mitzuwirken, die komplexen Zusammenhänge und Abhängigkeiten in diesem Feld aus erster Hand kennenzulernen und sich kontinuierlich fachlich sowie persönlich weiterzuentwickeln!

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Über das Unternehmen

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KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Berlin ist ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Mit einem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit schafft die KBV ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung wertvolle Beiträge leisten können. Das Unternehmen fördert aktiv eine inklusive Unternehmenskultur, in der individuelle Fähigkeiten geschätzt und gefördert werden. Durch flexible Arbeitsmodelle und geeignete Arbeitsplatzanpassungen ermöglicht die KBV, dass alle Mitarbeiter ihr volles Potenzial entfalten können. Die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams fördert den Austausch und die persönliche Entwicklung, während umfassende Weiterbildungsangebote die beruflichen Perspektiven erweitern. Für Menschen mit Schwerbehinderung ist die KBV daher nicht nur ein Arbeitgeber, sondern ein Ort, an dem persönliche und berufliche Ziele Realität werden können. Die positive Arbeitsatmosphäre und das Engagement für soziale Verantwortung machen die KBV zu einer vorbildlichen Wahl für Jobsuchende, die Wert auf ein inklusives Arbeitsumfeld legen.

Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

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Mehr zum Beruf: IT-Berater

IT-Berater und IT-Referenten analysieren Geschäftsprozesse, planen und steuern IT-Vorhaben, betreuen Systeme wie SAP und beraten Fachbereiche zu Technik, Sicherheit und Governance.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.600 € brutto im Monat

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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