Orthopädie, Unfallchirurgie
Facharzt (m/w/d) Orthopädie & Unfallchirurgie in Hamburg
📍 Hamburg
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
30.04.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Durch unsere enge Kooperation mit dem Klinikum sind wir hervorragend in der Vernetzung der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung.
Für unsere Chirurgie Hamburg Billstedt suchen wir einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (m/w/d) in Vollzeit.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Schön Klinik Gruppe in Rendsburg zeichnet sich durch eine herausragende Unternehmenskultur aus, die Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Als attraktiver Arbeitgeber legt die Klinik großen Wert auf Chancengleichheit und die Schaffung eines diskriminierungsfreien Umfelds für alle Mitarbeiter, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung. Hier werden individuelle Stärken geschätzt und die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden respektiert. Die Schön Klinik Gruppe bietet vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung und sorgt dafür, dass Menschen mit Schwerbehinderung die Wertschätzung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Das Unternehmen strebt nach einer inklusiven Unternehmenskultur, in der jeder die Möglichkeit hat, sich am Arbeitsplatz zu entfalten und einen wertvollen Beitrag zu leisten. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine Anstellung, sondern auch ein inspirierendes Umfeld, in dem ihre Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen. Die Schön Klinik Gruppe ist damit nicht nur ein Arbeitgeber, sondern ein Partner, der Chancengleichheit aktiv lebt und fördert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind hier herzlich willkommen, um gemeinsam eine positive Arbeitsatmosphäre zu gestalten.
📍 Rendsburg
Standort: Hamburg
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.