Assistenz, Sekretariat

Empfangsmitarbeiter (m/w/d) auch Quereinsteiger willkommen

Travel24 Hotel Leipzig Betriebsges. mbH

📍 Leipzig

Region: D-PLZ 04

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

20.12.2025

Branche

Hotel, Gastronomie & Catering

Der Gast steht für Sie im Mittelpunkt und Sie möchten, dass sich unsere Gäste in unserem Haus rundumwohl fühlen? Sie haben Ihre Leidenschaft in der Hotellerie gefunden und Spaß daran, Dinge zu gestalten?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Teil unseres Budget-Designhotels in Leipzig zu sein und Ihre Ideen einzubringen. Für den Standort Leipzig suchen wir eine/n Hotelmitarbeiter (m/w/d/)

Anstellungsart: Vollzeit

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Sicherstellen, dass Gäste sich in unserem Hotel wohlfühlen.
  • Gestaltung und Umsetzung von Ideen zur Verbesserung des Gästeerlebnisses.
  • Mitwirkung im Team eines Budget-Designhotels.
  • Aktive Teilnahme an der täglichen Hotelorganisation.

Ihr Profil

  • Leidenschaft für die Hotellerie.
  • Freude an kreativen Gestaltungsprozessen.
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke.
  • Bereitschaft zur Vollzeitarbeit.

Ein modernes Budget-Designhotel in Leipzig, das Innovation und Gastfreundschaft vereint.

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Über das Unternehmen

Logo von Travel24 Hotel Leipzig Betriebsges. mbH

Travel24 Hotel Leipzig Betriebsges. mbH

Die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsges. mbH ist ein engagierter Arbeitgeber, der Inklusion und Chancengleichheit in den Mittelpunkt seiner Unternehmenskultur stellt. Das Hotel in der pulsierenden Stadt Leipzig bietet ein einladendes Arbeitsumfeld, das Menschen mit Schwerbehinderung aktiv fördert und unterstützt. Hier wird Vielfalt nicht nur akzeptiert, sondern als wertvolle Stärke angesehen, die das Team bereichert und die Servicequalität verbessert. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und individuelle Unterstützung legt die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsges. mbH großen Wert darauf, dass alle Mitarbeiter die gleichen Chancen zur beruflichen Entfaltung erhalten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein professionelles Arbeitsumfeld, sondern auch ein Team, das sie wertschätzt und in ihrer persönlichen Entwicklung begleitet. Das Unternehmen ist bestrebt, eine inklusive Community zu schaffen, in der jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, seine Fähigkeiten einzubringen und Teil einer erfolgreichen Gemeinschaft zu sein. Bewerbungen von qualifizierten Personen mit Schwerbehinderung sind herzlich willkommen, um gemeinsam neue Standards im Gastgewerbe zu setzen.

Standort: Leipzig

🗺️ Region: D-PLZ 04

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.