Befristeter Vertrag
Büroangestellte (m/w/d) im Bereich der LAF
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
29.10.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein – Körperschaft des öffentlichen Rechts – sucht für ihre Abteilung Forstwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei
Büroangestellte (m/w/d) im Bereich der LAF
mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 25,00 Stunden.
Die Stellen sind im Rahmen einer gesetzlichen Mutterschutzfrist mit einer sich voraussichtlich anschließenden Elternzeit befristet zu besetzen. Der Dienstort ist Bad Segeberg.
Die Landwirtschaftskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich als unabhängige Dienstleisterin für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Fischerei und den ländlichen Raum in Schleswig-Holstein versteht. Ihre Fachkompetenz bietet sie Vereinen und Verbänden im Agrarbereich zum Nutzen ihrer Mitglieder und den politischen Institutionen als Grundlage für Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse an.
Die Aufgabe der Abteilung Forstwirtschaft mit ihren ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegt in der forstlichen Beratung, Betreuung und Förderung privater und kommunaler Waldbesitzer Schleswig-Holsteins sowie der Aus- und Weiterbildung für alle Waldbesitzarten.
Die Lehranstalt für Forstwirtschaft (LAF) ist die Aus- und Weiterbildungsstätte im Bereich Forstwirtschaft für Schleswig-Holstein und Hamburg. Landesberufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätte im Ausbildungsberuf Forstwirtin/Forstwirt sind im Blockunterricht organisiert und werden ergänzt durch praktische und theoretische Weiterbildungsangebote rund um forstliche Arbeiten für unterschiedliche Interessentengruppen. Darüber hinaus können Räume und die Dienste der Hauswirtschaft auch durch Dritte genutzt werden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÖffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: Bürokaufmann & Assistenz
Bürokaufleute und Assistenzkräfte organisieren Büroabläufe, unterstützen Geschäftsführung, Abteilungen oder Arztpraxen und Kliniken bei Korrespondenz, Terminen, Dokumentation und kaufmännischen Aufgaben.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 3.400 € brutto im Monat · in Schleswig-Holstein
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Standort: Bad Segeberg.
📮 PLZ: 23795
🗺️ Region: D-PLZ 23
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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