Feste Anstellung

Baubevollmächtigter (m/w/d) mit Schwerpunkt Verkehrsanlage

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

22.09.2026

Branche

Baugewerbe/-industrie

Wir arbeiten bundesweit an der Verkehrsinfrastruktur von morgen und schaffen wesentliche Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum: Die DEGES als Projektmanagementgesellschaft von Bund und Ländern ist für den Aus- und Neubau von mehr als 3.000 Kilometer Bundesfernstraßen mit einem Auftragsvolumen von rund 43 Milliarden Euro verantwortlich. Ca. 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen alle planerischen, technischen, rechtlichen und kaufmännischen Fragen rund um den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen, Brücken und Tunnel. Und Sie können dabei sein.

Sie sehen sich bei anspruchsvollen und einzigartigen Großprojekten? Sie wollen einen bedeutenden Beitrag für deren Realisierung leisten? Sie sind erfahren und haben bewiesen, dass Sie auch beim Projektmanagement zu den Besten gehören?  Sie denken und arbeiten zielorientiert und kooperativ? Sie überblicken auch bei komplexen Projekten das große Ganze? Sie haben Interesse an digitalem Fortschritt und arbeiten gern mit modernen Planungsmethoden? Dann wechseln Sie doch auf die Auftraggeberseite!

Dann brauchen wir Sie für unseren Standort Hamburg in unbefristeter Anstellung als

Baubevollmächtigter (m/w/d) mit Schwerpunkt Verkehrsanlage für unser Großprojekt Weiterbau der A20 bei Bad Segeberg

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Standort: Hamburg

🗺️ Region: D-PLZ 22

📍 Koordinaten: 53.5468864, 10.0256987

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.