Sonstige
Abteilungsleitung Infrastrukturprodukte (w/m/d)
📍 Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Köln
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Veröffentlicht
30.09.2026
Als zentraler IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung bieten wir als ITZBund unseren aktuell über 4.500 Beschäftigten abwechslungsreiche und vielfältige Tätigkeitsfelder an zwölf Standorten bundesweit. Unsere Beschäftigten arbeiten am Puls der Digitalisierung und erbringen damit einen gesellschaftlichen Mehrwert. Neben einer spannenden Tätigkeit mit gesellschaftlicher Relevanz bieten wir Ihnen als moderner Arbeitgeber im öffentlichen Dienst auch ein wertschätzendes und offenes Arbeitsklima.
Lernen Sie uns kennen und werden Sie Teil unseres Teams als:
Abteilungsleitung Infrastrukturprodukte (w/m/d)
Behörde/Organisation: Informationstechnikzentrum Bund
Dienstsitze: Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Köln
Referenzcode: Z7-P1454-07/26-e
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Managerinnen und Führungskräfte leiten Teams, Abteilungen, Standorte oder Organisationen, planen Ziele und Budgets, treffen Entscheidungen und tragen Verantwortung für Personal und Ergebnisse.
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Standort: Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Köln
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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