Feste Anstellung
Sachbearbeiter/in (m/w/d) Energiemanagement
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die 1607 gegründete Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Forschungsuniversität. Inspiriert von der Neugier auf das Unbekannte ermöglichen wir rund 25.000 Studierenden und 5.800 Beschäftigten, Wissenschaft für die Gesellschaft voranzutreiben. Gehen Sie zusammen mit uns neue Wege und schreiben Sie Erfolgsgeschichten – Ihre eigene und die der Universität.
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Sachbearbeiter/in (m/w/d) Energiemanagement
Die Stelle ist der Präsidialverwaltung, Dezernat E – Liegenschaften, Bau und Technik, Abteilung E3 – Immobilien- und Energiemanagement, Sachgebiet E3.5 – Energiemanagement zugeordnet. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TV-H.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Justus-Liebig-Universität Gießen
Die Justus-Liebig-Universität Gießen ist ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Als Institution, die Chancengleichheit großschreibt, schafft sie ein Arbeitsumfeld, das Menschen mit Schwerbehinderung vielfältige Möglichkeiten bietet, ihre Talente zu entfalten. Die Universität Gießen erkennt die Stärken, die Menschen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten in ein Team einbringen können, und engagiert sich für eine inklusive Unternehmenskultur, die sich durch Respekt und Gleichberechtigung auszeichnet. Bewerber*innen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur interessante und abwechslungsreiche Arbeitsplätze, sondern auch zahlreiche Programme zur beruflichen Weiterentwicklung und individuelle Unterstützung. Durch Maßnahmen wie barrierefreie Zugänge und spezielle Schulungen stellt die Justus-Liebig-Universität sicher, dass alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen erfolgreich arbeiten können. Diese Offenheit zeigt sich auch in der wertschätzenden Zusammenarbeit innerhalb der Teams. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil einer dynamischen Gemeinschaft zu werden, die den persönlichen und beruflichen Aufstieg fördert und Möglichkeiten schafft, die über das Gewöhnliche hinausgehen.
Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst →Mehr zum Beruf: Sachbearbeiter
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erledigen die laufenden Fachaufgaben eines Bereichs – etwa Personal, Immobilien, Ordnungswidrigkeiten oder Auftragsabwicklung – nach festen Regeln und Vorgaben.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 3.800 € brutto im Monat · in Hessen
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Standort: Gießen
🗺️ Region: D-PLZ 35
📍 Koordinaten: 50.5852203, 8.6791801
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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