Feste Anstellung

Referent/-in (m/w/d) Steuer- und Zuwendungsrecht

Helmholtz-Zentrum Hereon

📍 Geesthacht (bei Hamburg)

PLZ: 21502

Region: Deutschland gesamt

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Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

06.11.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Helmholtz-Zentrum Hereon

Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. Vom grundlegenden Verständnis bis hin zur praxisnahen Anwendung deckt das interdisziplinäre Forschungs­spektrum eine einzigartige Bandbreite ab.

Referent/-in (m/w/d) Steuer- und Zuwendungsrecht

Referenzcode: 1088
Arbeitsort: Geesthacht
Bewerbungsfrist: 19.11.2026

Wir suchen für den Bereich Finanz­management und Controlling zum nächst­möglichen Zeitpunkt – unbefristet – eine/n Referenten/-in (m/w/d) Steuer- und Zuwendungsrecht.

Chancen­gleichheit ist wichtiger Bestandteil unserer Personal­politik. Wir möchten deshalb qualifizierte Männer ausdrücklich dazu ermutigen, sich zu bewerben.

Die Vollzeit­stelle (39 h/Woche) ist grundsätzlich auch teilbar.

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Über das Unternehmen

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Helmholtz-Zentrum Hereon

Das Helmholtz-Zentrum Hereon in Geesthacht bei Hamburg gilt als ein herausragender Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Besonders hervorzuheben ist das Engagement des Unternehmens für die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung. Hier wird eine inklusive Arbeitsumgebung geschaffen, die es allen Mitarbeitenden ermöglicht, ihre Talente und Fähigkeiten optimal einzubringen. Durch gezielte Programme zur Unterstützung von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Hintergründen und Bedürfnissen fördert Hereon eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der Wertschätzung. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im Helmholtz-Zentrum hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch ein Umfeld, das ihre persönliche und berufliche Entwicklung aktiv unterstützt. Die vielfältigen Karrieremöglichkeiten in der Forschung und Entwicklung bieten vielfältige Perspektiven für Bewerber und fördern kreative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. So positioniert sich das Helmholtz-Zentrum Hereon als attraktiver Arbeitgeber, der gezielt auf die Bedürfnisse von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung eingeht und sich für eine offene und unterstützende Unternehmenskultur stark macht.

Mehr zum Beruf: Referent

Referentinnen und Referenten bearbeiten ein Fachgebiet eigenverantwortlich auf konzeptioneller Ebene – etwa Haushalt, Steuern, Revision, Qualitätsmanagement oder Beteiligungen – und bereiten Entscheidungen für die Leitung vor.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.300 € brutto im Monat · in Niedersachsen

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Standort: Geesthacht (bei Hamburg)

📮 PLZ: 21502

🗺️ Region: Deutschland gesamt

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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