Feste Anstellung
IT-Sicherheitsarchitekt/in (w/m/d) IT428
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
02.11.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der nordrheinischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte.
Wir sorgen dafür, dass Millionen gesetzlich Versicherte in Nordrhein zuverlässig ambulant zahnmedizinisch versorgt werden. Unsere IT spielt dabei eine zentrale Rolle. Wir modernisieren unsere Systemlandschaft, entwickeln unsere Anwendungen kontinuierlich weiter und begleiten aktiv den technologischen Wandel. Dafür suchen wir Menschen, die Verantwortung übernehmen und fachlich mitgestalten möchten.
Für unseren Bereich IT suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine/n
IT-Sicherheitsarchitekt/in (w/m/d) IT428.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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IT-Berater und IT-Referenten analysieren Geschäftsprozesse, planen und steuern IT-Vorhaben, betreuen Systeme wie SAP und beraten Fachbereiche zu Technik, Sicherheit und Governance.
Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.600 € brutto im Monat · in Nordrhein-Westfalen
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Standort: Düsseldorf
🗺️ Region: D-PLZ 40
📍 Koordinaten: 51.2273140, 6.7770667
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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