Feste Anstellung

Bauzeichnerin / Bauzeichner (w/m/d) - Referat 53.3 - Integriertes Rheinprogramm

Regierungspräsidium Freiburg

📍 Offenburg

PLZ: 77654

Region: D-PLZ 77

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Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

28.10.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Regierungspräsidium Freiburg ist mit rund 1.700 Mitarbeitenden in 8 Abteilungen die Mittelbehörde zwischen den Ministerien und den Landrats- und Bürgermeisterämtern.

Beim Regierungspräsidium Freiburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Referat 53.3 - Integriertes Rheinprogramm - eine unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen. In Betracht kommen auch Personen mit vergleichbaren Kenntnissen und Erfahrungen wie beispielsweise in der technischen Systemplanung.

Bauzeichnerin / Bauzeichner (w/m/d)

Dienstort: Offenburg
Umfang: Vollzeit
Vergütung: Entgeltgruppe 6 TV-L
Anstellungsart: unbefristet

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Über das Unternehmen

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Regierungspräsidium Freiburg

Das Regierungspräsidium Freiburg ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Mit einer klaren Vision für Chancengleichheit setzt sich die Institution dafür ein, dass Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle und gleichberechtigte Rolle im beruflichen Alltag übernehmen können. Die inklusive Unternehmenskultur fördert die individuelle Entwicklung und schafft ein Arbeitsumfeld, in dem alle Mitarbeiter ihre Stärken einbringen können. Durch umfassende Unterstützungsangebote und gezielte Maßnahmen zur Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung gewährleistet das Regierungspräsidium Freiburg, dass jeder die Möglichkeit hat, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Auszeichnungen und positive Rückmeldungen belegen das Bestreben des Unternehmens, Barrieren abzubauen und ein harmonisches Miteinander zu fördern. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im Regierungspräsidium Freiburg einen einladenden Arbeitsplatz, der auf Respekt, Wertschätzung und Chancengleichheit basiert. Das Präsidium ist bestrebt, eine vielfältige Belegschaft aufzubauen, in der jeder seinen Platz hat und aktiv zur positiven Entwicklung der Gesellschaft beiträgt.

Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

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Mehr zum Beruf: Techniker & Mechaniker

Technikerinnen, Techniker und Mechaniker fertigen, prüfen, warten und planen technische Anlagen, Bauteile und Produkte, vom Schweißen und Konstruieren bis zur Messtechnik und Orthopädietechnik.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 4.000 € brutto im Monat · in Baden-Württemberg

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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