Aktuelle Stellen: Betreuungskraft

Was macht man in diesem Beruf?

Betreuungskräfte sorgen dafür, dass Menschen, die Pflege oder Unterstützung brauchen, ihren Tag nicht nur versorgt, sondern auch beschäftigt und in Gesellschaft verbringen. In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen arbeiten sie meist als zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI. Die Pflegekassen finanzieren diese Stellen, damit Bewohnerinnen und Bewohner mehr Zuwendung, Aktivierung und Teilhabe erhalten. Zu den Angeboten gehören Gedächtnistraining, Vorlesen, Singen, Basteln, Bewegungsrunden, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele und Einzelgespräche. Ein großer Teil der Arbeit gilt Menschen mit Demenz. In der Wohnungslosenhilfe, etwa in Notunterkünften im Winter, kümmern sich Betreuungskräfte um Aufnahme, Ansprache, Ordnung im Haus und die Vermittlung an Beratungsstellen. Grundpflege und medizinische Versorgung gehören nicht zu den Aufgaben; dafür sind Pflegefach- und Pflegehilfskräfte zuständig.

Arbeitsalltag

Der Tag besteht aus festen Gruppenangeboten und Einzelbetreuung für Menschen, die ihr Zimmer kaum verlassen. Betreuungskräfte begleiten zu Mahlzeiten, schaffen Anlässe für Gespräche, gestalten Feste im Jahreslauf und dokumentieren, wie die Angebote angenommen werden. Sie sprechen sich mit dem Pflegeteam ab und melden Veränderungen im Verhalten oder Befinden. In Pflegeheimen liegt die Arbeitszeit überwiegend tagsüber, oft auch an Wochenenden und Feiertagen; Teilzeit ist sehr verbreitet. In Notunterkünften fallen Abend-, Nacht- und Wochenenddienste an. Die Arbeit ist körperlich meist leichter als in der Pflege, verlangt aber viel Stehen und Gehen, das Schieben von Rollstühlen und Geduld im Umgang mit Unruhe, Ablehnung, Trauer und Tod. In der Wohnungslosenhilfe kommen Konflikte, Sucht und psychische Krisen hinzu.

Perspektiven

Durch die alternde Bevölkerung und die gesetzlich verankerte Finanzierung zusätzlicher Betreuung werden Betreuungskräfte in Pflegeheimen, Tagespflegen und ambulanten Diensten dauerhaft gesucht. Der Einstieg ist auch ohne Berufsausbildung möglich, was den Beruf für Quereinsteigende und für einen beruflichen Neuanfang nach Krankheit interessant macht. Weiterentwickeln lässt sich die Tätigkeit durch Fortbildungen etwa in Demenzbegleitung, Validation oder Sterbebegleitung. Wer mehr Verantwortung möchte, kann eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz, zur Pflegefachkraft oder zur Alltagsbegleitung mit Leitungsaufgaben anschließen, etwa als Koordination des Sozialen Dienstes.

Mit Schwerbehinderung in diesem Beruf

Die Anforderungen liegen vor allem im Kontakt mit Menschen: klare Sprache, gutes Zuhören, Geduld und Belastbarkeit bei schwierigem Verhalten. Körperlich zählen Stehen, Gehen, Rollstuhlschieben und gelegentliches Tragen von Material; schweres Heben von Personen gehört in der Regel nicht dazu. Gruppenangebote lassen sich gut an eigene Stärken anpassen, etwa sitzend durchgeführte Runden, Musik, Vorlesen oder Gespräche. Hilfreich sind höhenverstellbare Tische, Sitzgelegenheiten im Aufenthaltsraum, elektrische Schiebehilfen für Rollstühle, Hörsysteme mit Zusatztechnik oder Vergrößerungssoftware für die Dokumentation. Feste Dienstzeiten ohne Nachtarbeit sind in Pflegeheimen häufig vereinbar. Das Integrations- bzw. Inklusionsamt fördert technische Arbeitshilfen und begleitende Hilfe, die Agentur für Arbeit kann einen Eingliederungszuschuss zahlen und die Qualifizierung als Leistung zur Teilhabe übernehmen.

Dieses Berufsprofil hat ein Sprachmodell (Claude) aus den Stellenanzeigen des Portals und allgemein zugänglichem Wissen erstellt. Es ersetzt keine persönliche Beratung, etwa durch die Agentur für Arbeit oder das Integrations- bzw. Inklusionsamt.