Deutscher Städtetag
Beigeordnete/r für das Dezernat Bildung, Kultur, Sport, Gleichstellung, Integration und Migration
- Köln, Berlin
- 29.10.2026
- Vollzeit
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Beruf
2 offene Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung
Beigeordnete sind auf Zeit gewählte kommunale Wahlbeamte, die ein Dezernat einer Stadt- oder Kreisverwaltung leiten und die Verwaltungsspitze gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der Landrätin oder dem Landrat bilden.
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Stadt Duisburg
Beigeordnete leiten einen Geschäftsbereich einer Kommunalverwaltung, das sogenannte Dezernat. Zu einem Dezernat gehören mehrere Ämter oder Fachbereiche, etwa Personal, Organisation und Digitalisierung oder Bildung, Kultur, Sport und Integration. Gewählt werden Beigeordnete vom Rat der Stadt oder vom Kreistag, in der Regel für eine Amtszeit von sechs bis acht Jahren, je nach Gemeindeordnung des Bundeslandes. Sie sind kommunale Wahlbeamte auf Zeit und keine Angestellten. Beigeordnete setzen die Beschlüsse des Rates um, bereiten Vorlagen für Ausschüsse und Rat vor, steuern Haushaltsmittel und Personal ihres Bereichs und vertreten die Verwaltung nach außen. Häufig ist eine Beigeordnete oder ein Beigeordneter zugleich allgemeine Vertretung der Verwaltungsspitze oder Kämmerer.
Der Alltag besteht aus Besprechungen mit Amtsleitungen, Verwaltungsvorstandssitzungen, dem Lesen und Zeichnen von Vorlagen und Gesprächen mit Fraktionen, Verbänden, Schulen, Vereinen oder Unternehmen. Ausschuss- und Ratssitzungen finden oft am späten Nachmittag oder Abend statt und können lange dauern. Hinzu kommen Termine am Wochenende, etwa Eröffnungen, Bürgerversammlungen oder Jubiläen. Die Arbeitszeit ist nicht fest geregelt und liegt deutlich über einer üblichen Vollzeitwoche. Der Beruf ist politisch exponiert: Entscheidungen werden in der Öffentlichkeit und in der Presse diskutiert, Konflikte mit Rat, Personalrat oder Bürgerinitiativen gehören dazu. Körperlich ist die Tätigkeit wenig belastend, sie verlangt aber viel Bildschirm- und Lesearbeit, Sprechen vor Gruppen und einen hohen Takt wechselnder Themen.
Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederwahl möglich. Wer nicht wiedergewählt wird, erhält je nach Landesrecht und Dienstzeit Versorgungsbezüge oder kehrt in ein früheres Beamtenverhältnis zurück. Mögliche nächste Schritte sind ein größeres Dezernat, die Kandidatur als Oberbürgermeisterin, Bürgermeister oder Landrat, Leitungsfunktionen in kommunalen Unternehmen, Landesministerien oder kommunalen Spitzenverbänden. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben, die Wahl hängt aber auch von Mehrheiten im Rat ab; Rückhalt in Fraktionen spielt in der Praxis oft eine Rolle.
Die Anforderungen liegen vor allem in hoher Termindichte, langen Sitzungen, Abendterminen, öffentlichem Auftreten und umfangreicher Bildschirm- und Aktenarbeit. Körperlich schwere Arbeit fällt nicht an, Wege zu Außenterminen und Veranstaltungen kommen jedoch regelmäßig vor. Viele Belastungen lassen sich organisieren: Ein eigenes Vorzimmer und eine persönliche Referentin oder ein Referent können Termine bündeln, Unterlagen aufbereiten und Pausen einplanen. Für Bildschirmarbeit helfen Vergrößerungssoftware, Screenreader, Braillezeile oder Spracheingabe; für Sitzungen Induktionsanlagen, Schriftdolmetschung oder Gebärdensprachdolmetschung. Barrierefreie Sitzungssäle und ein Dienstwagen mit Fahrdienst erleichtern Außentermine. Technische Arbeitshilfen und begleitende Hilfe kann das Integrations- bzw. Inklusionsamt fördern, auch für Beamtinnen und Beamte. Die Schwerbehindertenvertretung der Verwaltung ist Ansprechpartnerin, auch wenn Beigeordnete selbst Dienstvorgesetzte sind. Kommunen weisen in Ausschreibungen häufig darauf hin, dass Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ausdrücklich erwünscht sind.
Dieses Berufsprofil hat ein Sprachmodell (Claude) aus den Stellenanzeigen des Portals und allgemein zugänglichem Wissen erstellt. Es ersetzt keine persönliche Beratung, etwa durch die Agentur für Arbeit oder das Integrations- bzw. Inklusionsamt.
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