Feste Anstellung

Technische Projektleitung Hochbau (m/w/d) | Zukunftsprojekt Kreishaussanierung

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Feste Anstellung

Veröffentlicht

02.09.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Der Ennepe-Ruhr-Kreis im nordrhein-westfälischen Landesteil Westfalen hat seinen Sitz in der über 500 Jahre alten Kreisstadt Schwelm. Rund 320.000 Menschen leben in den neun kreisangehörigen Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten in reizvoller Landschaft. Als Teil des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr gehört der Ennepe-Ruhr-Kreis zudem zu einem Verdichtungsraum mit über zehn Millionen Einwohner*innen.

Beim Ennepe-Ruhr-Kreis wird im Fachbereich „Immobilien, Umwelt und Abfall, Kataster und Geoinformationen“ für die Abteilung 17 „Immobilien und Zentrale Dienste“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die

Technische Projektleitung Kreishaussanierung (m/w/d)

gesucht.

Zur Kreishaussanierung:

Die Sanierung des Kreishauses in Schwelm zählt zu den bedeutenden Zukunftsprojekten des Ennepe-Ruhr-Kreises. Ziel ist es, das Bürogebäude mit dem Sitzungstrakt und dem Parkhaus umfassend zu sanieren und für Beschäftigte und Bürgerschaft gute Flächen anbieten zu können.

Grundlage des Projekts sind umfangreiche Bestandsuntersuchungen, Fachgutachten und eine Machbarkeitsstudie. Der Sanierungsumfang umfasst unter anderem Maßnahmen im Bereich Schadstoff- und Brandschutzsanierung, technische Gebäudeausrüstung, Elektrotechnik, sowie die funktionale Neuordnung von Flächen. Ein wesentlicher Teil der vorhandenen Bausubstanz soll erhalten bleiben.

Mit der Kreishaussanierung wird zugleich das Immobilienportfolio des Kreises optimiert. Durch eine effizientere Flächennutzung sollen weitere Organisationseinheiten in das Kreishaus integriert und angemietete Außenstandorte reduziert werden. Moderne Bürolandschaften, Sicherheitskonzepte und Bürgerorientierung ermöglichen eine funktionale Neugliederung der Arbeits- und Kundenabläufe. Das Projekt leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer modernen und zukunftsfähigen Kreisverwaltung.

Für die Kreishaussanierung wurde ein Projektteam gebildet, das gemeinsam mit einem externen Projektsteuerer und einem Generalplaner das Vorhaben vorantreiben wird. Die Gesamtprojektleitung verantwortet das Projekt und wird durch eine technische und eine kaufmännische Projektleitung unterstützt. Zum Projektteam gehören eine Projektarchitektenstelle und eine Projektkoordination. Die Gesamtprojektleitung berichtet direkt der Fachbereichsleitung.

Die Leistungsphasen 1 und 2 sind abgeschlossen, der Kreistag hat einen Planungsbeschluss für die nun beginnende Leistungsphase 3 gefasst. Auf Basis der abgeschlossenen Entwurfsplanung wird dem Kreistag ein Baubeschluss vorgelegt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.