Projektmanagement

IT-Projektmanager / IT-Projektmanagerin (m/w/d) für das Referat D 2.4 „Business Solutions“ im Sachgebiet Einsatzunterstützung – bundesweit

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

📍 bundesweit

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.09.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Jetzt, hier und überall auf der Welt, ist das Technische Hilfswerk im Einsatz. Mit rund 88.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie rund 2.200 hauptamtlichen Beschäftigten helfen wir Menschen in Notsituationen, Katastrophen- und Zivilschutzfällen – technisch, logistisch oder humanitär. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewähren sich in Extremsituationen vor Ort genauso gut wie in der Ausbildung oder der Verwaltung. Wollen Sie Teil dieser einzigartigen Gemeinschaft sein? Dann bewerben Sie sich. Jetzt!

IT‑Projektmanager / IT‑Projektmanagerin (m/w/d)
für das Referat D 2.4 „Business Solutions“ im Sachgebiet Einsatzunterstützung – bundesweit

Je nach Vorliegen der Voraussetzung bis EG 11 TVöD (Bund) – Unbefristet
Kenn-Nr.: THW-2026-252

Sofern Sie Beamtin/Beamter sind, kann eine Übernahme innerhalb Ihrer aktuellen Besoldungsgruppe bis maximal zur Besoldungsgruppe A11 BBesO geprüft werden.

Das Sachgebiet Einsatzunterstützung ist der Motor der Verwaltungsdigitalisierung im Technischen Hilfswerk. Es verantwortet digitale Produkte und Verfahren der Zentralabteilung Einsatzunterstützung. Es begleitet den gesamten Produktlebenszyklus von der Bedarfsermittlung und Beschaffung über Einführung und Betrieb bis hin zur Ablösung. Dabei erfolgt die Umsetzung in enger Kooperation mit den Fachreferaten, um passgenaue, stabile und wartbare IT‑Lösungen bereitzustellen.

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Standort: bundesweit

🗺️ Region: Deutschland gesamt

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.