Befristeter Vertrag
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) an der Professur für Flucht, Migration und soziale Mobilität am Institut für Kulturwissenschaften an der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
04.09.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)
an der Professur für Flucht, Migration und soziale Mobilität
am Institut für Kulturwissenschaften
an der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften
(Entgelt bis in die Entgeltgruppe 14 TVöD)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf drei Jahre in Voll- oder Teilzeit gesucht.
Die Universität der Bundeswehr München ist in der nationalen wie auch internationalen Forschungslandschaft fest verankert. Als Campusuniversität mit sehr guter Grundausstattung bietet sie beste Voraussetzungen für hochqualitative Lehre und Forschung. In unserem Selbstverständnis verstehen wir uns als familienorientierte Einrichtung, die für Gleichstellung, Vielfalt und Chancengerechtigkeit steht.
Die Professur für Flucht, Migration und soziale Mobilität ist Teil des Instituts für Kulturwissenschaften an der UniBw München und vertritt die Sozial- und Kulturanthropologie in Forschung und Lehre. Sie beschäftigt sich mit gesellschaftlichen und kulturellen Transformationsprozessen in unterschiedlichen regionalen und transnationalen Kontexten. Besondere Forschungsschwerpunkte liegen auf Flucht, Migration und sozialer Mobilität sowie auf afrikanischen Gesellschaften. Weitere Schwerpunkte bilden Theorien, qualitative Methoden und Forschungsansätze der Sozial- und Kulturanthropologie. Im Lehrangebot der interdisziplinären Studiengänge Kulturwissenschaften (B.A./M.A.) nimmt die Professur eine zentrale Rolle in den Bereichen Sozial- und Kulturanthropologie, qualitative Forschungsmethoden und Afrikaforschung ein.
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✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Universität der Bundeswehr München
Die Universität der Bundeswehr München in Neubiberg ist ein innovativer und engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Als akademische Institution fördert sie nicht nur technologische Exzellenz, sondern setzen sich auch aktiv für Chancengleichheit ein. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes Umfeld, das auf individuelle Bedürfnisse eingeht und Barrieren abbaut. Die Universität legt großen Wert darauf, eine inklusive Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Durch gezielte Programme und Maßnahmen fördert sie die berufliche Integration und Entwicklung von Menschen mit Handicap. Die Kombination aus flexiblen Arbeitsmodellen, Gesundheitsförderung und einem respektvollen Miteinander macht die Universität der Bundeswehr München zu einem attraktiven Arbeitgeber für Personen mit Schwerbehinderung. Jobsuchende, die eine inklusive und wertschätzende Arbeitsumgebung suchen, finden an dieser Institution nicht nur zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten, sondern auch eine gelebte Unternehmenskultur, die Vielfalt als Stärke begreift. Bei der Universität der Bundeswehr München wird Inklusion nicht nur als Ziel, sondern als essentielles Element der Unternehmenskultur betrachtet.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.