Feste Anstellung

Technische/-r Prüfer/-in im Rechnungsprüfungsamt (m/w/d)

Stadt Hildesheim

📍 Hildesheim

Region: D-PLZ 31

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

15.09.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Bei der Stadt Hildesheim ist im Rechnungsprüfungsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

Technische/-r Prüfer/-in im Rechnungsprüfungsamt (m/w/d)

[Dipl. Ingenieur/Techniker]

- Entgeltgruppe 11 TVöD / Besoldungsgruppe A 11 NBesG -

in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Wir kommen gerne mit Ihnen über praktikable Arbeitszeitmodelle ins Gespräch.

Die Eingruppierung erfolgt je nach Ausbildung und Kenntnisstand bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD.

Unsere Mitarbeitenden erbringen für die Menschen in unserer Stadt sowie die ansässigen Unternehmen wichtige Dienstleistungen des öffentlichen Lebens. Die Stadt Hildesheim zählt zu den größten öffentlichen Arbeitgebern in der Region und bietet ein breites Aufgabenspektrum, wie Wirt­schaft und Kul­tur, Stadt­pla­nung und Stadt­ent­wick­lung, So­zi­a­les und Ju­gend, öf­fent­li­che Si­cher­heit und Ord­nung.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim verfolgt einen Ansatz, der auf den Grundsätzen von Transparenz, Effizienz und digitaler Innovation basiert. Die kontinuierliche Teilnahme an Schulungen und Weiterbildungen gewährleistet, dass die Mitarbeitenden des Rechnungsprüfungsamtes stets auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Entwicklungen sowie der Prüfmethoden sind. Das Rechnungsprüfungsamt verfolgt dabei nicht nur das Ziel, Fehler zu identifizieren, sondern auch Verbesserungspotenziale aufzuzeigen, um die Effizienz und Transparenz in der Verwaltung zu steigern.

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Standort: Hildesheim

🗺️ Region: D-PLZ 31

📍 Koordinaten: 52.1518517, 9.9513998

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.