Feste Anstellung

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für die Kreiskasse

Landkreis Harburg

📍 Winsen in der Metropolregion Hamburg

Region: D-PLZ 21

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

16.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Für die Kreiskasse am Standort Winsen (Luhe) suchen wir zum 1. September 2026 eine / einen

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d)

Verwaltung mit Weitblick – zwischen Elbe, Heide und Hamburg.

Im Landkreis Harburg verbinden wir Regionalität mit Lebensqualität: nah dran an den Menschen, mitten im Grünen und nur einen Sprung von der Großstadt entfernt. Unsere rund 1.300 Mitarbeitenden gestalten das Leben für die Bürgerinnen und Bürger aktiv mit – zuverlässig, vielfältig und sinnstiftend. Ob Soziales, Bauen, Ordnung oder Umwelt: Bei uns finden Sie spannende Aufgaben mit echtem Mehrwert. Wer hier arbeitet, gestaltet nicht nur die Gegenwart mit, sondern auch die Zukunft unserer Region.

Zahlen, Service und Organisation liegen Ihnen? Dann werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit Ihrer Arbeit dafür, dass der Zahlungsverkehr der Kreisverwaltung zuverlässig funktioniert. Dabei sind Sie auch wichtige Ansprechperson für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für unsere internen Fachbereiche.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg in Winsen, gelegen in der Metropolregion Hamburg, gilt als vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Bei der Landkreisverwaltung wird Vielfalt großgeschrieben, und Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld. Der Landkreis bietet eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen, die auf die individuellen Stärken und Fähigkeiten seiner Mitarbeiter eingehen. Durch gezielte Förderprogramme und Schulungen wird die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung gefördert, sodass sie ihr volles Potenzial entfalten können. Mit einem starken Fokus auf Barrierefreiheit und einem wertschätzenden Miteinander schafft der Landkreis Harburg ein Umfeld, in dem sich alle Mitarbeitenden wohlfühlen und erfolgreich zusammenarbeiten können. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil eines engagierten Teams zu werden, das die Vielfalt der Mitarbeiter als wertvolle Bereicherung ansieht. Der Landkreis Harburg ist somit eine hervorragende Wahl für jeden, der auf der Suche nach einem inklusiven und fördernden Arbeitsplatz ist.

📍 Winsen in der Metropolregion Hamburg

👔 Alle Stellen von Landkreis Harburg

Standort: Winsen in der Metropolregion Hamburg

🗺️ Region: D-PLZ 21

📍 Koordinaten: 53.8333015, 10.0166998

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.