Befristeter Vertrag
Studentin / Student (w/m/d) zur Mitarbeit im Forschungsprojekt „Kurzzeitvermietungen und Wohnraumschutz“
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
16.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht für das Referat RS 5 „Digitale Stadt, Risikovorsorge und Verkehr“ in Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Studentin / Studenten (w/m/d)
zur Mitarbeit im Forschungsprojekt
„Kurzzeitvermietungen und Wohnraumschutz“
Knr. 083-26 - Vergütung
15,00 € brutto pro Stunde
- Beschäftigungsart
befristet bis 31.12.2028
- Wochenstunden
14 h
- Arbeitsort
Bonn
- Bewerbungsfrist
20.08.2026
Das BBSR im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist die Ressortforschungseinrichtung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Themenbereiche Stadtentwicklung, Raumordnung, Wohnen und Bauwesen. Zudem setzt das BBSR vielfältige Förder- und Investitionsprogramme im Bereich von Klimaschutz und Stadtentwicklung um.
Das Referat RS 5 befasst sich mit den Chancen und Potenzialen der digitalen Transformation von Städten. Zusammen mit Forschungspartnern und Akteuren der Stadtentwicklung werden Studien durchgeführt und Handlungsempfehlungen erarbeitet, um mit den Herausforderungen, vor denen Kommunen und Regionen im digitalen Zeitalter stehen, klug umzugehen. Zudem unterstützt es das BMWSB konzeptionell und fachlich bei der Förderung von Modellprojekten. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
In einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt unterstützen Sie am BBSR eine Untersuchung zur Frage, wie planerische Steuerungsinstrumente im Umgang mit Kurzzeitvermietungsplattformen neu verhandelt und weiterentwickelt werden. Am Beispiel von „Airbnb“ soll analysiert werden, wie auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene die unerwünschten Folgen von Kurzzeitvermietungen diskutiert werden und mit welchen Argumenten Zweckentfremdungsverbote sowie andere Steuerungsinstrumente verhandelt werden. Zudem wird der Stellenwert der Regulierung digitaler Geschäftsmodelle im Kontext der Wohnungsfrage sowie im Verhältnis zwischen Ländern und Kommunen eingeordnet, um daraus Schlussfolgerungen für die planerische Steuerung digitaler Schwarmphänomene abzuleiten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Berlin ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Wert auf Diversität und Inklusion legt. Als Teil der öffentlichen Verwaltung bietet das BBR nicht nur ein dynamisches Arbeitsumfeld, sondern setzt sich auch aktiv für Chancengleichheit ein – insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen fördert eine kulturübergreifende Zusammenarbeit und schafft Rahmenbedingungen, die es Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Fähigkeiten optimal einzubringen. Durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen und individuelle Anpassungen werden Barrieren abgebaut, sodass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Das BBR erkennt die Bedeutung von Vielfalt und setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das von Respekt, Wertschätzung und Gleichheit geprägt ist. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten. Das BBR ist stolz darauf, als Arbeitgeber aufzutreten, der ein starkes Zeichen für Inklusion setzt und eine wertvolle Perspektive für alle bietet, die einen erfüllenden Arbeitsplatz suchen.
Weitere Jobs bei Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
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Referent/in (w/m/d) im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
Standort: Bonn
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.