Feste Anstellung
IT-Controllerin bzw. IT-Controller (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
16.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Dienstort ist Bonn. Wir beschäftigen ca. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon rd. die Hälfte mit rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Ausbildung. Unsere Aufgabe ist die Sicherung des Wettbewerbs.
Ein besonderes Augenmerk richten wir seit einigen Jahren auf die mit der Digitalisierung einhergehenden grundlegenden Veränderungen des Wirtschaftsgeschehens. Neben einer Vielzahl von kartellrechtlichen Verfahren im Bereich der digitalen Wirtschaft – u. a. Missbrauchsverfahren gegen führende Internetkonzerne – nutzen wir unsere Befugnisse im Bereich des Verbraucherschutzes, um digitale Geschäftsmodelle unter die Lupe zu nehmen. In all diesen Bereichen arbeiten wir mit der EU-Kommission, den Landeskartellbehörden und ausländischen Kartellbehörden zusammen. Außerdem bauen wir mit dem Wettbewerbsregister derzeit das erste rein digitale Register in Deutschland auf. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundeskartellamt.de.
In der Stabsstelle „Querschnitt IT und IT‑Controlling“ der Abteilung „Digitale Dienste“ (D) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
IT-Controllerin bzw. IT-Controller (w/m/d)1 (Referenznummer: 26-09)
in Vollzeit oder in Teilzeit zu besetzen.
Als innovative Behörde betreibt das Bundeskartellamt eine moderne Informationstechnik mit rd. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine leistungsfähige und sichere IT‑Infrastruktur gewährleistet, IT‑Lösungen für eine zukunftsorientierte Verwaltung bereitstellt sowie interne Geschäftsprozesse nachhaltig unterstützt. Die IT des Bundeskartellamts unterstützt die Fachbereiche bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben und liefert die Basis für die tägliche Arbeit: Das abwechslungsreiche und teamorientierte Arbeitsumfeld umfasst dabei sowohl die Gestaltung und Sicherstellung eines funktionalen IT‑Betriebs als auch die Planung und Umsetzung anspruchsvoller Projekte.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Bundeskartellamt
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Bonn
🗺️ Region: D-PLZ 53
📍 Koordinaten: 50.7197645, 7.1122941
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.