Feste Anstellung

IT-Controllerin bzw. IT-Controller (w/m/d)

Bundeskartellamt

📍 Bonn

Region: D-PLZ 53

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

16.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundes­kartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbs­behörde im Geschäfts­bereich des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Dienstort ist Bonn. Wir beschäftigen ca. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon rd. die Hälfte mit rechts- bzw. wirtschafts­wissenschaftlicher Ausbildung. Unsere Aufgabe ist die Sicherung des Wettbewerbs.

Ein besonderes Augenmerk richten wir seit einigen Jahren auf die mit der Digitalisierung einhergehenden grundlegenden Veränderungen des Wirtschafts­geschehens. Neben einer Vielzahl von kartellrechtlichen Verfahren im Bereich der digitalen Wirtschaft – u. a. Missbrauchs­verfahren gegen führende Internetkonzerne – nutzen wir unsere Befugnisse im Bereich des Verbraucher­schutzes, um digitale Geschäfts­modelle unter die Lupe zu nehmen. In all diesen Bereichen arbeiten wir mit der EU-Kommission, den Landes­kartell­behörden und ausländischen Kartell­behörden zusammen. Außerdem bauen wir mit dem Wettbewerbs­register derzeit das erste rein digitale Register in Deutschland auf. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundes­kartellamt.de.

In der Stabsstelle „Querschnitt IT und IT‑Controlling“ der Abteilung „Digitale Dienste“ (D) ist zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine Stelle als

IT-Controllerin bzw. IT-Controller (w/m/d)1 (Referenz­nummer: 26-09)

in Vollzeit oder in Teilzeit zu besetzen.

Als innovative Behörde betreibt das Bundes­kartellamt eine moderne Informations­technik mit rd. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine leistungs­fähige und sichere IT‑Infrastruktur gewährleistet, IT‑Lösungen für eine zukunfts­orientierte Verwaltung bereitstellt sowie interne Geschäfts­prozesse nachhaltig unterstützt. Die IT des Bundes­kartellamts unterstützt die Fachbereiche bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben und liefert die Basis für die tägliche Arbeit: Das abwechslungsreiche und teamorientierte Arbeits­umfeld umfasst dabei sowohl die Gestaltung und Sicher­stellung eines funktionalen IT‑Betriebs als auch die Planung und Umsetzung anspruchsvoller Projekte.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Standort: Bonn

🗺️ Region: D-PLZ 53

📍 Koordinaten: 50.7197645, 7.1122941

Ähnliche Stellenangebote

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Studentin / Student (w/m/d) zur Mitarbeit im Forschungs­projekt „Kurzzeit­vermietungen und Wohnraum­schutz“

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

📍 Bonn

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundes­institut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht für das Referat RS 5 „Digitale S...

Details ansehen →
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Referentin / Referent Großprojekte (m/w/d) im Referat „Liegenschaften, Innerer Dienst, Umwelt“ der THW-Leitung in Bonn

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

📍 Bonn

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Jetzt, hier und überall auf der Welt ist das Technische Hilfswerk im Einsatz. Mit rund 88.000 ehrena...

Details ansehen →
Bundeskartellamt

Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d)

Bundeskartellamt

📍 Bonn

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundes­kartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbs­behörde im Geschäfts­bereich des Bundes­minis...

Details ansehen →
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Referats­leiterin / Referats­leiter (w/m/d) für das Referat N.II.6 „Administration KRITIS“

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

📍 Bonn

⏰ Vollzeit

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Das BBK ist die Leitbehörde des Bundes für nationales Krisen­management in Deutschland. Wir sichern...

Details ansehen →
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Sachbearbeitung Gefährdungs­beurteilung Technik (m/w/d) in der THW-Leitung in Bonn

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

📍 Bonn

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Jetzt, hier und überall auf der Welt, ist das Technische Hilfswerk im Einsatz. Mit rund 88.000 ehren...

Details ansehen →
Max-Planck-Institut für Radioastronomie

MSR-Techniker / Elektrotechniker (m/w/d)

Max-Planck-Institut für Radioastronomie

📍 Bonn

⏰ Vollzeit

🏢 Wissenschaft & Forschung

Das Max-Planck-Institut für Radioastronomie ist ein weltweit führendes Institut in der radioastronom...

Details ansehen →

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.