Feste Anstellung
Sachbearbeiter Mitgliederservice Team Auskunft und Beratung (m/w/d) Vollzeit
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
31.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen und wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet. Wir sind die Rentenversicherung für hessische Ärztinnen und Ärzte und sichern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Derzeit kümmern wir uns um die Ansprüche von mehr als 51.000 Mitgliedern und verwalten ein eigenes Vermögen von über 11 Mrd. Euro. Unsere rund 130 engagierten Mitarbeiter arbeiten in drei Geschäftsbereichen.
Zur Unterstützung unseres Geschäftsbereichs Versicherungsbetrieb im Team Auskunft und Beratung, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (40 Stunden/Woche) unbefristet einen
Sachbearbeiter Mitgliederservice Team Auskunft und Beratung (m/w/d) Vollzeit
- Ort: 60314 Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 150
- Art der Anstellung: Vollzeit/unbefristet
- Gehalt: VG 4
- Inklusion: Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
📍 Frankfurt am Main
👔 Alle Stellen von Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
Standort: Frankfurt am Main
🗺️ Region: D-PLZ 60
📍 Koordinaten: 50.1171989, 8.7280998
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.