Befristeter Vertrag
Mitarbeiterin / Mitarbeiter für Entsorgungsanlagen (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
14.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Für den Betrieb Abfallwirtschaft am Standort Nenndorf suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Mitarbeiterin / Mitarbeiter für Entsorgungsanlagen (m/w/d)
Grundsätzlich ist im 21-tägigen Wechsel (max. 14-tägigen Wechsel) auch Arbeitsleistung an Samstagen vorgesehen (08:00 – 12:00/13:00 Uhr). Diese Arbeitszeit wird wochentags ausgeglichen.
Ihr Hauptdienstort ist die Müllumschlaganlage Nenndorf, zusätzlich sind Sie an dem Nebendienstort Wertstoffannahmestelle Hanstedt (WAS Hanstedt) im Zuge der Urlaubs- und Krankenvertretung, tätig. Die Vertretungstätigkeit kann ebenfalls auf die beiden Kompostplätze ausgeweitet werden. Fahrkosten im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeiten werden erstattet.
- Willkommen in unserer modernen, bürgernahen Verwaltung! -
Da arbeiten, wo man auch herrlich leben kann: im Landkreis Harburg – der vom Norden Niedersachsens bis an das südliche Elbufer von Hamburg verläuft und weit bis in die Lüneburger Heide reicht. Die ideale Region für Familien ist ländlich geprägt und verkehrstechnisch gut angebunden. Über 260.000 Menschen sind hier zu Hause, und es werden immer mehr. Wir als moderne, serviceorientierte Verwaltung mit rund 1.300 Beschäftigten unterstützen sie in den unterschiedlichsten Bereichen. Und das ist jeden Tag aufs Neue spannend.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Der Landkreis Harburg in Winsen, gelegen in der Metropolregion Hamburg, gilt als vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Bei der Landkreisverwaltung wird Vielfalt großgeschrieben, und Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld. Der Landkreis bietet eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen, die auf die individuellen Stärken und Fähigkeiten seiner Mitarbeiter eingehen. Durch gezielte Förderprogramme und Schulungen wird die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung gefördert, sodass sie ihr volles Potenzial entfalten können. Mit einem starken Fokus auf Barrierefreiheit und einem wertschätzenden Miteinander schafft der Landkreis Harburg ein Umfeld, in dem sich alle Mitarbeitenden wohlfühlen und erfolgreich zusammenarbeiten können. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil eines engagierten Teams zu werden, das die Vielfalt der Mitarbeiter als wertvolle Bereicherung ansieht. Der Landkreis Harburg ist somit eine hervorragende Wahl für jeden, der auf der Suche nach einem inklusiven und fördernden Arbeitsplatz ist.
📍 Winsen in der Metropolregion Hamburg
Standort: Nenndorf
🗺️ Region: D-PLZ 26
📍 Koordinaten: 53.4065018, 9.9256001
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.