Feste Anstellung
Gärtner:in Garten- und Landschaftsbau in den Revieren Südstadt, Wallanlagen und Stadtpark (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
14.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Stadtverwaltung Braunschweig als Arbeitgeberin mit über 4.000 Mitarbeiter:innen bietet attraktive und zukunftssichere Arbeitsplätze, auf denen Sie Verantwortung für das Leben in der Löwenstadt übernehmen können. Von A (Ärztin:Arzt) bis Z (Zimmerin:Zimmerer) ist alles vertreten.
Gärtner:in Garten- und Landschaftsbau in den Revieren Südstadt, Wallanlagen und Stadtpark (m/w/d)
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadt Braunschweig zeichnet sich nicht nur durch eine reiche Geschichte und kulturvolle Vielfalt aus, sondern auch als attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen setzt auf Inklusion und Chancengleichheit, indem es ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld schafft, in dem jeder Mitarbeitende geschätzt wird. Die Stadt Braunschweig unterstützt aktiv die berufliche Eingliederung von Menschen mit Einschränkungen und fördert deren individuelle Potenziale. Flexible Arbeitszeiten und barrierefreie Zugänge sind nur einige der Maßnahmen, die es Menschen mit Schwerbehinderung ermöglichen, ihre Fähigkeiten voll auszuschöpfen und Teil eines engagierten Teams zu werden. Zudem engagiert sich die Stadt für kontinuierliche Weiterbildung und persönliche Entwicklung, um allen Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Lebenssituation, optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Stadt Braunschweig einen Arbeitgeber, der sich für Vielfalt und Gleichstellung stark macht und wertvolle Karrierechancen bietet.
📍 Braunschweig
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🗺️ Region: D-PLZ 38
📍 Koordinaten: 52.2681389, 10.5258532
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.