Sachbearbeitung

Sachbearbeiterin Projektkoordination bzw. Sachbearbeiter Projektkoordination (w/m/d)

Bundeskartellamt

📍 Bonn

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

04.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundes­kartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbs­behörde im Geschäfts­bereich des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Dienstort ist Bonn. Wir beschäftigen rd. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon rd. die Hälfte mit rechts- bzw. wirtschafts­wissenschaftlicher Ausbildung. Unsere Aufgabe ist die Sicherung des Wettbewerbs.

Ein besonderes Augenmerk richten wir seit einigen Jahren auf die mit der Digitalisierung einhergehenden grundlegenden Veränderungen des Wirtschafts­geschehens. Neben einer Vielzahl von kartellrechtlichen Verfahren im Bereich der digitalen Wirtschaft – u. a. Missbrauchs­verfahren gegen führende Internet­konzerne – nutzen wir unsere Befugnisse im Bereich des Verbraucher­schutzes, um digitale Geschäfts­modelle unter die Lupe zu nehmen. In all diesen Bereichen arbeiten wir mit der EU-Kommission, den Landes­kartell­behörden und ausländischen Kartell­behörden zusammen. Außerdem bauen wir mit dem Wettbewerbs­register derzeit das erste rein digitale Register in Deutschland auf. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundes­kartellamt.de.

Im Referat „IT-Betrieb“ (D2) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiterin Projekt­koordination bzw. Sachbearbeiter Projekt­koordination (w/m/d)1 (Referenz­nummer: 26-10)

in Vollzeit oder Teilzeit befristet zu besetzen.

Als innovative Behörde betreibt das Bundes­kartellamt eine moderne Informations­technik mit rd. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine leistungs­fähige und sichere IT‑Infrastruktur gewährleistet, IT‑Lösungen für eine zukunfts­orientierte Verwaltung bereitstellt sowie interne Geschäfts­prozesse nachhaltig unterstützt. Die IT des Bundes­kartellamts unterstützt die Fachbereiche bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben und liefert die Basis für die tägliche Arbeit: Das abwechslungsreiche und teamorientierte Arbeits­umfeld umfasst dabei sowohl die Gestaltung und Sicher­stellung eines funktionalen IT‑Betriebs als auch die Planung und Umsetzung anspruchsvoller Projekte.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Standort: Bonn

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.