Befristeter Vertrag

Bürosachbearbeitung (m/w/d)

Bundeszentrale für politische Bildung

📍 Bonn

Region: D-PLZ 53

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

17.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist eine moderne und innovative Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) und orientiert sich mit ihrem Bildungsangebot an den Grundfragen der demokratischen Entwicklung und des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Hauptdienstsitz der bpb ist in Bonn, weitere Standorte sind in Berlin und in Gera. Weitere Informationen über die bpb finden Sie im Internet unter www.bpb.de.

Das Referat 51 Mediendienst ist das Verwaltungsdienstleistungszentrum für die Angebote und Formate der politischen Bildung in der Abteilung 5. Das Referat übernimmt die aufgaben- und produktspezifischen Verwaltungs- und Serviceaufgaben für die Referate 52 Bewegtbild, 53 Social Media und Gaming, 54 Didaktik und Inklusion sowie bei Bedarf auch für weitere Referate der bpb. Als Serviceeinheit der Abteilung 5 ist es das Kompetenzzentrum für die verwaltungsmäßige Umsetzung der spezifischen Formate und Produkte der Abteilung.

Für das Referat 51 Mediendienst suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Bürosachbearbeitung (m/w/d)

  • Entgeltgruppe 6 TVöD
  • befristet für 1 Jahr gem. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Standort: Bonn

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Über das Unternehmen

Logo von Bundeszentrale für politische Bildung

Bundeszentrale für politische Bildung

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in Berlin überzeugt nicht nur durch ihre bedeutende Rolle in der politischen Bildung, sondern auch als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Hier wird ein inklusives Arbeitsumfeld geschaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung wertgeschätzt und gefördert werden. Die bpb legt großen Wert auf Chancengleichheit und bietet zahlreiche Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Besonders bemerkenswert ist das Engagement der bpb, Barrierefreiheit zu gewährleisten und individuelle Unterstützung für Mitarbeiter mit besonderen Bedürfnissen bereitzustellen. Durch gezielte Maßnahmen zur Integration wird ein respektvolles Miteinander gefördert, das die Stärken jedes Einzelnen in den Vordergrund stellt. Mit ihrem klaren Bekenntnis zu sozialer Verantwortung und nachhaltiger Entwicklung ist die Bundeszentrale für politische Bildung nicht nur eine Institution der Wissensvermittlung, sondern auch ein Arbeitgeber, der Vielfalt lebt und Menschen mit Schwerbehinderung ein wertvolles Arbeitsumfeld bietet. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine Chance, ihre Fähigkeiten und Talente wirkungsvoll einzubringen.

Standort: Bonn

🗺️ Region: D-PLZ 53

📍 Koordinaten: 50.7197647, 7.1122942

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.