Befristeter Vertrag

Referent (m/w/d) für Haushalts­­­planung, Buchhaltung und Steuern

Germany Trade & Invest

📍 Berlin,Bonn

Region: D-PLZ 10

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

14.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir sind Germany Trade & Invest (GTAI) – die Außen­wirtschaftsagentur der Bundes­republik Deutschland. Wir informieren den deutschen Mittelstand über Chancen und Risiken in Auslands­märkten und beraten ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland. Darüber hinaus werben wir für die Standort­vorteile Deutschlands im Ausland und unterstützen die Internationalisierung der Wirtschaft in den neuen Bundes­ländern sowie vom Struktur­wandel betroffenen Regionen.

Sie suchen eine neue berufliche Heraus­forderung? Dann werden Sie Teil des Teams für Haushalt & Finanz­controlling von Germany Trade & Invest. Wir sind international aufgestellt, haben flache Hierarchien, Eigen­verantwortung und Gestaltungs­möglichkeiten sind selbstverständlich Bestandteil der täglichen Arbeit. Tragen Sie mit uns dazu bei, den Wirtschafts­standort Deutschland zu stärken und Arbeitsplätze im Land zu schaffen und zu erhalten.

Für den Bereich Haushalt & Finanz­controlling an unserem Berliner oder Bonner Standort suchen wir ab sofort einen Referenten (m/w/d) für Haushalts­planung, Buchhaltung und Steuern in Vollzeit mit 39 Stunden. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Wir bieten ein abwechslungs­reiches Aufgaben­gebiet in einem langfristig ausgerichteten Arbeits­umfeld.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Berlin,Bonn

🗺️ Region: D-PLZ 10

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.