Befristeter Vertrag

Programm-Manager/in Personalentwicklung

Eberhard Karls Universität Tübingen

📍 Tübingen

PLZ: 72074

Region: D-PLZ 72

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

03.07.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Innovativ. Interdisziplinär. International – mit diesen drei Worten lässt sich in aller Kürze zusammenfassen, was die Universität Tübingen zu einer Spitzenuniversität macht. Denn wir sehen uns in der Verantwortung, durch exzellente Forschung und Lehre Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft in einer globalisierten Gesellschaft zu finden.

In der Abteilung VI 3 Personalentwicklung der Zentralen Verwaltung der Universität Tübingen ist zum 01.09.2026 befristet bis zum 31.08.2028 als Elternzeitvertretung folgende Stelle zu besetzen:

Programm-Manager/in Personalentwicklung (m/w/d, 100 %, E 10 TV-L)

Die Universität Tübingen sieht in einer kontinuierlichen Personalentwicklung eine wichtige Aufgabe. Die Abteilung Personalentwicklung unterstützt Beschäftigte aus Wissenschaft, Verwaltung, IT und Technik sowie die Universität als Arbeitgeberin in ihrer Entwicklung und Zusammenarbeit. Die Maßnahmen und Angebote orientieren sich inhaltlich und methodisch an den heutigen sowie zukünftigen Bedarfen und Entwicklungen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Eberhard Karls Universität Tübingen

Die Eberhard Karls Universität Tübingen ist nicht nur eine renommierte Bildungseinrichtung, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung. Mit ihrem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit und Inklusion schafft die Universität ein Arbeitsumfeld, das Vielfalt fördert und individuelle Stärken wertschätzt. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur passende Jobangebote, sondern auch umfassende Unterstützungsangebote und Maßnahmen, die eine barrierefreie Integration in den Arbeitsalltag ermöglichen. Die Universität setzt auf eine offene Unternehmenskultur, in der alle Mitarbeitenden die gleichen Möglichkeiten haben, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Flexible Arbeitszeitmodelle und spezielle Beratungsangebote tragen dazu bei, dass jeder sein volles Potenzial entfalten kann. Zudem engagiert sich die Eberhard Karls Universität aktiv für eine inklusive Gesellschaft, was sie zu einem besonders attraktiven Arbeitgeber für Jobsuchende mit Schwerbehinderung macht. Bei der Eberhard Karls Universität Tübingen wird Vielfalt nicht nur akzeptiert, sondern als wertvolle Ressource angesehen, die zur Weiterentwicklung der gesamten Institution beiträgt.

Standort: Tübingen

📮 PLZ: 72074

🗺️ Region: D-PLZ 72

📍 Koordinaten: 48.5271759, 9.0499754

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.