Befristeter Vertrag

Assistent*in des Betriebsrats (w/m/d)

Max-Planck-Institut für Biologie Tübingen

📍 Tübingen

Region: D-PLZ 72

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

30.06.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Max-Planck-Institut für Biologie Tübingen und das Friedrich-Miescher-Laboratorium erforschen grundsätzliche Fragen der modernen Biologie auf mehreren Organisationsebenen der Lebewesen. Das Institut und Laboratorium bestehen derzeit aus sechs wissenschaftlichen Abteilungen und mehreren Forschungsgruppen. Die insgesamt etwa 350 Mitarbeiter*innen kommen aus über 50 Ländern.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir am Max-Planck-Institut für Biologie Tübingen eine*n

Assistent*in des Betriebsrats (w/m/d)

in Teilzeit mit 15,6 Wochenstunden (40 %).

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Standort: Tübingen

🗺️ Region: D-PLZ 72

📍 Koordinaten: 48.5271759, 9.0499754

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.