Befristeter Vertrag
Natur-, Ingenieur- oder Geowissenschaftlerin / Natur-, Ingenieur- oder Geowissenschaftler (Uni-Diplom/Master) (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
07.09.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist das wissenschaftliche Institut des Bundes für Forschung, Begutachtung und Beratung auf den Gebieten Hydrologie, Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit, Ökologie und Gewässerschutz. Sie berät das BMV, das BMUV, weitere Bundesministerien, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und weitere Akteure. In der BfG arbeiten engagierte Menschen aus vielen Disziplinen in einem modern ausgestatteten Arbeitsumfeld.
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter https://www.damit-alles-läuft.de
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde sucht für das Referat M2 „Wasserhaushalt, Vorhersagen, Prognosen“ für Aufgaben im Rahmen des REFOPLAN-Projektes "LANDschafftWASSER" (Modellierung von Maßnahmen zur verbesserten Anpassung des Landschaftswasserhaushalts an den Klimawandel und deren Treibhausgasemissions-Minderungspotential) ab dem 01.01.2027 befristet bis zum 31.09.2029 eine/einen
Natur-, Ingenieur- oder Geowissenschaftlerin / Natur-, Ingenieur- oder Geowissenschaftler (Uni‑Diplom/Master) (m/w/d)
Hydrologie, Geoökologie, Wasserbauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung
Der Dienstort ist Koblenz.
Referenzcode der Ausschreibung 20261544_9339
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Bundesanstalt für Gewässerkunde
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Koblenz
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.