Befristeter Vertrag

Laborantin / Laborant (m/w/d) Fachrichtung Chemie, Biologie

Bundesanstalt für Gewässerkunde

📍 Koblenz

Region: D-PLZ 56

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

20.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wasserstraßen sind komplexe Gewässersysteme. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), angesiedelt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), wirkt dabei mit, sie nachhaltig und leistungsfähig zu gestalten. Als das wissenschaft­liche Institut des Bundes für Forschung, Begutachtung und Beratung auf den Gebieten Hydrologie, Gewässer­nutzung, Gewässerbeschaffenheit, Ökologie und Gewässerschutz berät sie das BMV, weitere Bundesministerien, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und Dritte. In der BfG arbeiten engagierte Menschen aus vielen Disziplinen in einem modern ausgestatteten Arbeitsumfeld.

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde sucht für das Referat G2 „Gewässerchemie“ im Rahmen des Interreg-Projekts „Der Rhein bewegt“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet zum 31.08.2029 eine/einen

Laborantin / Laboranten (m/w/d)
Fachrichtung Chemie, Biologie

Der Dienstort ist Koblenz.
Referenzcode der Ausschreibung 20261392_9339

Im Rahmen eines innovativen Forschungsprojekts führen Sie Analysen von aquatischen Umweltproben auf Mikroplastik durch. Der Fokus Ihrer Arbeiten liegt dabei auf der Durchführung von Probenvorbereitungsschritten wie Trocknen, Fraktionieren und Extrahieren von Schwebstoff-/Sedimentproben sowie der Analysen mittels Py-GC-MS und C-IC. Es erwarten Sie spannende Aufgaben in einem hochaktuellen internationalen Umweltforschungs­projekt. Eine ausgezeichnete Laborinfrastruktur sowie ein junges, motiviertes Team im Umfeld einer etablierten Arbeitsgruppe bieten Ihnen eine ideale Arbeitsumgebung.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Koblenz

🗺️ Region: D-PLZ 56

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.