Feste Anstellung
Mitarbeiter für Steuern und Tax Compliance (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
02.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Gestalten Sie mit uns die steuerliche Zukunft einer der größten Kirchen Deutschlands
Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) ist mit mehr als 2,2 Millionen Gemeindemitgliedern die zweitgrößte Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland. Im Landeskirchenamt sorgen wir dafür, dass diese große Institution wirtschaftlich stabil und rechtssicher aufgestellt ist – dabei spielt das Thema Steuern eine Schlüsselrolle.
Für das Dezernat 5.1 (Finanzen) in der Abteilung 5 – Finanzen und Immobilien suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Persönlichkeit für den gehobenen kirchlichen Verwaltungsdienst, die mit Weitblick und Geschick den Bereich Steuern verantwortet.
Der Beschäftigungsort ist Düsseldorf.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Evangelische Kirche im Rheinland KdöR
Die Evangelische Kirche im Rheinland KdöR in Düsseldorf setzt sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit ein und bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein herzliches und unterstützendes Arbeitsumfeld. Als Arbeitgeber legt die Kirche großen Wert darauf, ein vielfältiges Team zu fördern, das unterschiedliche Fähigkeiten und Perspektiven schätzt. Bei der Evangelischen Kirche im Rheinland finden Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch eine wertvolle Gemeinschaft, in der individuelle Talente gefördert und geschätzt werden. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und ein offenes Ohr für die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden wird eine inklusive Unternehmenskultur geschaffen, die den Grundsatz der Gleichwertigkeit in den Mittelpunkt stellt. Die Evangelische Kirche im Rheinland bietet abwechslungsreiche Berufsfelder und Entwicklungsmöglichkeiten, die auf die Stärken jedes Einzelnen abgestimmt sind. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieser engagierten Gemeinschaft zu werden und ihr Potenzial zu entfalten.
Standort: Düsseldorf
📮 PLZ: 40476
🗺️ Region: D-PLZ 40
📍 Koordinaten: 51.2464981, 6.7855000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.