Feste Anstellung

Leitung der Abteilung Kommunikation, Gebäude­automation und Energie­management (m/w/d)

Technische Universität Braunschweig

📍 Braunschweig

Region: D-PLZ 38

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Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

10.10.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeit­geberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseitigen Arbeits­plätzen. Nicht nur im Bereich der Forschung und Lehre, auch in Verwaltung, Technik und Handwerk sorgen ca. 3.800 Beschäftigte dafür, dass unsere Universität ihren Bildungs­auftrag für die über 15.000 Studierenden und ca. 100 Auszubildenden in einem breiten Lehr- und Forschungs­spektrum mit hervorragender Ausstattung und gleichzeitig persönlicher Atmosphäre erfolgreich erfüllt.

Wir suchen für den Geschäfts­bereich 3 – Gebäude­management eine

Leitung der Abteilung Kommunikation, Gebäude­automation und Energie­management (m/w/d)
Kennziffer: 12.23-110/26

(EG 13 TV-L – unbefristet, Vollzeit)

Die Besetzung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt geplant.

Der Geschäfts­bereich 3 – Gebäude­management – betreut über 180 Gebäude mit insgesamt mehr als 260.000 qm Hauptnutzfläche und einer vielfältigen, hochkomplexen Anlagen­technik. Seit der Übertragung der Bauherren­verantwortung ist der Geschäfts­bereich auch für alle Baumaßnahmen an der Universität verantwortlich. Die Abteilung 34 ist eine von drei technischen Abteilungen und vorrangig für die Telefonie, das passive Datennetz, die Gebäude­automation und das Energie­management der TU zuständig.

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Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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