Feste Anstellung
Koch (m/w/d) (auch Jungkoch / - Köchin) Vollzeit
St. Norbert Jugend- und Bildungshaus Bildungshäuser der Diözese Rottenburg-Stutt
📍 Rot
PLZ: 88430
Region: D-PLZ 88
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
16.12.2025
Branche
Bildung & Training
Seit über 25 Jahren sind die Tagungshäuser der Diözese Rottenburg-Stuttgart als kirchlicher Eigenbetrieb für ihre außerordentliche Gastlichkeit bekannt.
Modernste Tagungstechnik, flexible Raumkonzepte und authentische Unterkünfte bieten einen idealen Rahmen für jeden Ihrer Anlässe.
Unsere zwölf Häuser sind Orte der Begegnung und Wertschätzung. Oft erzählen sie ihre eigenen Geschichten und hüten Traditionen. Das macht sie zu einmaligen Orten für Workshops, Tagungen, Seminare, Familientreffen oder individuelle Auszeiten.
Die Tagungshäuser der Diözese Rottenburg–Stuttgart verfügen über insgesamt 12 Jugend- und Tagungshäuser in Württemberg.
Das Jugendhaus St. Norbert in Rot an der Rot verfügt über 46 Zimmer mit 120 Betten, 12 Tagungs- & Seminarräume für bis zu 130 Personen.
Wir suchen ab sofort oder nach Vereinbarung
Koch (m/w/d) Vollzeit (auch Jungkoch / -köchin)
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Zubereitung von Speisen für verschiedene Anlässe
- ✓ Mitwirkung bei der Planung und Organisation von Menüs
- ✓ Gewährleistung der Einhaltung von Hygienevorschriften
- ✓ Zusammenarbeit im Küchenteam zur Optimierung der Abläufe
Ihr Profil
- ✓ Abgeschlossene Ausbildung als Koch oder vergleichbare Qualifikation
- ✓ Erfahrung in der Gastronomie oder als Jungkoch von Vorteil
- ✓ Teamfähigkeit und Flexibilität
- ✓ Kreativität in der Speisenpräsentation
Wir bieten
- ✓ Moderne Küchentechnik und Arbeitsumgebung
- ✓ Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung
- ✓ Familienfreundliche Arbeitszeiten
- ✓ Einbindung in ein engagiertes Team
Die Tagungshäuser der Diözese Rottenburg-Stuttgart stehen für Gastfreundschaft und Tradition.
Über das Unternehmen
St. Norbert Jugend- und Bildungshaus Bildungshäuser der Diözese Rottenburg-Stutt
Das St. Norbert Jugend- und Bildungshaus, Teil der Bildungshäuser der Diözese Rottenburg-Stuttgart, gilt als attraktiver Arbeitgeber mit einem klaren Bekenntnis zur Inklusion. Hier wird Chancengleichheit großgeschrieben, und Menschen mit Schwerbehinderung finden ein offenes, unterstützendes Arbeitsumfeld, das ihre individuellen Stärken wertschätzt. Die Einrichtung legt großen Wert darauf, jedem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, seine Fähigkeiten zu entfalten und aktiv am Berufsleben teilzunehmen. Unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Schwerbehinderung werden Arbeitsplätze so gestaltet, dass eine hohe Lebensqualität und berufliche Zufriedenheit gewährleistet sind. Das St. Norbert Jugend- und Bildungshaus fördert nicht nur die persönliche und berufliche Entwicklung seiner Mitarbeiter, sondern auch ein harmonisches Miteinander, das Diversität und Integration in den Mittelpunkt stellt. Bewerbungen von talentierten und engagierten Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, sind jederzeit willkommen. So wird das St. Norbert Jugend- und Bildungshaus zu einem Ort, an dem jeder die Chance hat, sein volles Potenzial auszuschöpfen und ein wertvoller Teil des Teams zu werden.
Standort: Rot
📮 PLZ: 88430
🗺️ Region: D-PLZ 88
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.