Öffentlicher Dienst

Immobilienbewerter, Sachverständige, Ingenieure (w/m/d) mit Studienabschluss der Fachrichtungen Architektur, Immobilienwirtschaft oder ähnlicher Fachrichtungen

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen

📍 Münster

Region: D-PLZ 48

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

08.09.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Immobilienbewerter, Sachverständige, Ingenieure (w/m/d)

mit Studienabschluss

der Fachrichtungen Architektur, Immobilienwirtschaft oder ähnlicher Fachrichtungen

für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.

Sie suchen nach einem sicheren, sinnstiftenden Arbeitsplatz, an dem Sie Ihre Fachkompetenz einbringen und weiterentwickeln können? Ist Ihnen zudem die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit wichtig?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie kennenzulernen!

Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.

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Über das Unternehmen

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Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zeichnet sich als fortschrittlicher Arbeitgeber aus, der aktiv Chancengleichheit und Inklusion fördert. Mit einem engagierten Personalmanagement setzt die Behörde auf Vielfalt und Wertschätzung – wichtige Aspekte, die insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung von großer Bedeutung sind. Die Oberfinanzdirektion bietet ein integratives Arbeitsumfeld, in dem unterschiedliche Talente und Fähigkeiten geschätzt werden. Durch verschiedene Förderprogramme und umfassende Unterstützungsmöglichkeiten schafft die Oberfinanzdirektion Rahmenbedingungen, die es Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung ermöglichen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle und barrierefreie Arbeitsplätze, die einen reibungslosen Einstieg ins Berufsleben gewährleisten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen nicht nur eine vielseitige und interessante Tätigkeit, sondern auch die Chance, Teil eines modernen und inklusiven Teams zu werden. Mit einem starken Bekenntnis zu Mitarbeiterzufriedenheit und sozialer Verantwortung positioniert sich die Oberfinanzdirektion als attraktiver Arbeitgeber in der öffentlichen Verwaltung.

Standort: Münster

🗺️ Region: D-PLZ 48

📍 Koordinaten: 51.9349747, 7.6590295

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.