Sachbearbeitung
Sachbearbeiter*in (m/w/d) Reisekosten
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
26.08.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum in Forschungslaboren, technischen Forschungs- und Versorgungsbereichen, Werkstätten sowie der Verwaltung.
In den Forschungsinstituten werden nicht nur herausragende Nachwuchsforschende gefördert, auch die Förderung von zahlreichen Ausbildungsberufen liegt uns am Herzen.
Das Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin betreibt Grundlagenforschung zur Entstehung von Zellen, Geweben und Organen. Mithilfe molekular- und zellbiologischer Methoden wollen die Forschenden herausfinden, wie Zellen Informationen austauschen, welche Moleküle ihr Verhalten steuern und welche Fehler im Dialog der Zellen dazu führen, dass Krankheiten entstehen.
Das Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin in Münster sucht ab sofort eine*n
Sachbearbeiter*in (m/w/d) Reisekosten
in Teilzeit (19,5 Stunden/Woche).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
Das Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin in Münster zeichnet sich als fortschrittlicher Arbeitgeber aus, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Unternehmenskultur stellt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Chancengleichheit fördert das Institut eine Arbeitsumgebung, in der Menschen mit Schwerbehinderung aktiv eingebunden werden. Die hohen Standards an Wissenschaft und Forschung gehen Hand in Hand mit der Überzeugung, dass ein diverses Team innovative Lösungen und Perspektiven fördert. Das Institut bietet verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung und Anpassung, um jedem Mitarbeiter die bestmöglichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Durch gezielte Programme und Initiativen schafft das Max-Planck-Institut ein Umfeld, das Kreativität und Engagement entfaltet und die berufliche Entwicklung all seiner Mitarbeiter, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, bestmöglich fördert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind hier nicht nur eingeladen, sich zu bewerben, sondern werden auch ermutigt, ihre einzigartigen Talente und Stärken einzubringen, um gemeinsam an bedeutenden wissenschaftlichen Fortschritten zu arbeiten.
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🗺️ Region: D-PLZ 48
📍 Koordinaten: 51.9676666, 7.5945864
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.