Befristeter Vertrag
Technischer Mitarbeiter / Technische Mitarbeiterin (m/w/d) Versorgungstechnik, Technische Gebäudeausrüstung
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
11.08.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Technischer Mitarbeiter / Technische Mitarbeiterin (m/w/d)
Kennziffer: L 47 32 08 26
Befristung: 2 Jahre
Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Standort: Landau
Umfang: Vollzeit
Vergütung: Entgeltgruppe 12 TV-L
Zentrale Verwaltung: Technik (Dezernat 5)
Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) ist mit rund 15.000 Studierenden, mehr als 300 Professuren und rund 160 Studiengängen die Technische Universität des Landes Rheinland-Pfalz. Als Ort internationaler Spitzenforschung bietet sie exzellente Arbeitsbedingungen und Karrierechancen. Wer an der RPTU lernt, forscht oder arbeitet, erlebt ein weltoffenes Umfeld und gestaltet die Zukunft.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau ist ein führender Arbeitgeber, der sich durch eine beeindruckende Arbeitsumgebung und wertschätzende Unternehmenskultur auszeichnet. Die Universität legt großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch gezielte Maßnahmen und Programme unterstützt sie das Ziel, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsklima zu schaffen, in dem alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Die Universität bietet nicht nur vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, sondern fördert auch eine offene und respektvolle Atmosphäre, in der Diversität geschätzt wird. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine herausfordernde Tätigkeit, sondern auch ein engagiertes Team, das individuelle Stärken und Talente anerkennt. Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau setzt sich aktiv für die Belange ihrer Mitarbeitenden ein und zeigt damit, dass sie ein attraktiver und verantwortungsbewusster Arbeitgeber ist, der die Wertschätzung von Vielfalt als Schlüssel zu Innovation und Erfolg versteht.
📍 Kaiserslautern, Landau
👔 Alle Stellen von Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Standort: Landau
📮 PLZ: 76829
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.