Elektrotechnik, Elektronik
Dipl.‑Ing. Elektrotechnik / Techniker*in / Meister*in Elektrotechnik (Stark- und Schwachstromtechnik)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
18.09.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geisteswissenschaftlichen Gebieten und ist damit eine der international führenden Forschungseinrichtungen mit zahlreichen Nobelpreisträger*innen in ihren Reihen.
Werden Sie Teil von Deutschlands renommiertester ForschungsorganisationDie Generalverwaltung der MPG sucht für ihre Abteilung Forschungsbau und Infrastruktur zum nächstmöglichen Zeitpunkt für 39 Stunden pro Woche eine*n
Dipl.‑Ing. Elektrotechnik / Techniker*in / Meister*in Elektrotechnik (Stark- und Schwachstromtechnik)
(Kennziffer 82/26)
Die Max-Planck-Gesellschaft hat sich dem Ziel des nachhaltigen Bauens verpflichtet. Bei allen Bauvorhaben stehen auch die Themen der nachhaltigen Umsetzung und des nachhaltigen Betriebs im Fokus. Im Bereich der Planung elektrotechnischer Anlagen bietet die Max-Planck-Gesellschaft für interessierte Mitarbeitende ein breites Betätigungsfeld. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine*n engagierte*n Kolleg*in mit fachlicher Expertise im Bereich der Elektrotechnik, die*der unsere anspruchsvollen Bauvorhaben aktiv mitgestaltet und dabei einen wichtigen Beitrag zu deren nachhaltiger Planung, Umsetzung und Betrieb leistet.
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Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. in München ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich der Förderung von Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt verpflichtet hat. Besonders wichtig ist der Gesellschaft, Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung zu gewährleisten. Durch gezielte Maßnahmen und individuelle Unterstützungsangebote schafft die Max-Planck-Gesellschaft ein integratives Arbeitsumfeld, in dem jeder Mitarbeiter seine Talente und Fähigkeiten optimal entfalten kann. Das Unternehmen bietet vielfältige Karrierechancen in einem inspirierenden wissenschaftlichen Umfeld und legt großen Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur. Menschen mit Schwerbehinderung werden aktiv in den Bewerbungsprozess einbezogen und erhalten die notwendigen Ressourcen, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Die Max-Planck-Gesellschaft ist nicht nur ein Ort der Forschung, sondern auch ein Ort, an dem Respekt, Wertschätzung und Gleichberechtigung gefördert werden. Daher ist die Max-Planck-Gesellschaft eine hervorragende Wahl für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die einen Arbeitgeber suchen, der ein starkes Engagement für Inklusion und Diversität zeigt.
Weitere Jobs bei Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
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Teamleiter*in Technikreferat
Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %)
Standort: München
🗺️ Region: D-PLZ 80
📍 Koordinaten: 48.1411781, 11.5818596
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.