Feste Anstellung
Bauingenieurin / Bauingenieur als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Bauingenieurin / Bauingenieur als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) Z 20
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) setzt sich für eine moderne, sichere und nachhaltige Verkehrspolitik ein – eine Politik, die Vertrauen schafft und Perspektiven eröffnet. Mobilität verbindet Menschen, stärkt Wirtschaft und verbessert die Lebensqualität. Unsere Aufgabe ist es, die Mobilität in Stadt und Land nach den Bedürfnissen der Menschen zu gestalten mit sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Verkehrswegen und einer Infrastruktur, die allen Menschen dient.
Wir verbinden Regionen und Menschen – mit einem klaren Fokus auf Alltagstauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit. Mit Nachdruck arbeiten wir an individuellen Bedürfnissen entsprechender Mobilität und denken Klimaschutz umfassend und sektorübergreifend. Eine starke Bahn, klimafreundliche Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge, sichere Rad- und Fußwege sowie zuverlässige Infrastruktur sind der Schlüssel zu nachhaltiger Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.