Berufseinstieg/Trainee
Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Berufseinstieg/Trainee
Veröffentlicht
09.09.2026
Branche
Sonstiges produzierendes Gewerbe
MISUMI Europa, kein Unternehmen wie jedes andere
Unsere Reise beginnt mit Konichiwa (こんにちは) - denn bei uns trifft Japan auf Europa
Wir, MISUMI, ein japanischer Konzern, setzen in Frankfurt auf fähige, kulturell offene und motivierte Mitarbeiter. Mit über 20 Millionen Produkten weltweit und 80 Billionen Konfigurationsmöglichkeiten setzen wir neue Maßstäbe in der Automatisierungstechnik sowie bei Stanzwerkzeugen und Spritzgussanwendungen.
Wir bieten ein spannendes und internationales Arbeitsumfeld in Verbindung mit einer leistungsgerechten Vergütung und Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens. Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen!
Vielfalt ist ein wichtiger Bestandteil unserer globalen Unternehmenskultur. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden.Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Frankfurt am Main
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.