Ärzte

Assistenzarzt (m/w/d) Allgemein- und Viszeralchirurgie

Klinikum Lippe GmbH

📍 Detmold

Region: D-PLZ 32

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

18.09.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Die Universitätsklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie (Direktor Univ.-Prof. Dr. med. Jens Höppner) des Klinikums Lippe (Standort Detmold) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Assistenzarzt (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit.
Die Universitätsklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie ist eine Einrichtung der Maximalversorgung mit Schwerpunkten in der onkologischen und robotischen Chirurgie. Es werden jährlich über 3.000 Patienten stationär behandelt. Bis auf die Organtransplantation werden alle Eingriffe des Fachgebiets in hoher Frequenz durchgeführt. Die Klinik ist Teil des von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten viszeralonkologischen Zentrums (Darm, Pankreas, Magen) und des Adipositaszentrums Lippe. Neben der konventionellen Chirurgie wird das komplette Spektrum der fachbezogenen minimalinvasiven Chirurgie auch komplexer Eingriffe abgedeckt. Die robotische Chirurgie an Ösophagus, Magen, Pankreas, Dickdarm und Rektum ist etabliert und wird in das Weiterbildungscurriculum integriert. Es besteht die volle Weiterbildungsbefugnis zum Facharzt für Viszeralchirurgie und Spezielle Viszeralchirurgie. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten für den Aufbau medizin-technischer, translationaler und klinischer Forschungsprojekte

Die Klinikum Lippe GmbH ist Teil des Universitätsklinikums Ostwestfalen-Lippe der Universität Bielefeld. Drei Standorte, rund 30 Kliniken und Kompetenzzentren, nahezu jede medizinische Fachrichtung. Als Haus der Maximalversorgung bietet das Klinikum Lippe Hochleistungsmedizin auf universitärem Niveau. www.klinikum-lippe.de

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Standort: Detmold

🗺️ Region: D-PLZ 32

📍 Koordinaten: 51.9160690, 8.8695335

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.