Feste Anstellung

Verwaltungsangestellter für die Personalsachbearbeitung (m/w/d)

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

18.09.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

WER WIR SIND

Der LWV Hessen wird getragen von den hessi­schen Landkreisen und kreisfreien Städten und ermöglicht die Teilhabe behinderter Menschen. Er ist auch Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.

Der Schulverwaltungsverbund Mitte des LWV Hessen ist zuständig für die Wahrnehmung der Schulträgeraufgaben für sechs Förderschulen sowie deren Außenstellen. Standorte sind Friedberg, Bad Camberg, Herborn, Marburg und Hanau.

WEN WIR SUCHEN

Im Schulverwaltungsverbund Mitte an der Johannes-Vatter-Schule in Friedberg ist zum nächst­mög­lichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle einer/eines

Verwaltungsangestellten für die Personalsachbearbeitung (m/w/d)

mit einem Stellenanteil von 75 % der wöchentlichen Arbeitszeit (29,25 Std./Woche) zur Verstärkung unserer Personalabteilung zu besetzen.

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Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Friedberg (Hessen)

🗺️ Region: D-PLZ 61

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.