Systemadministration, Netzwerkadministration
Systembetreuer/in für H&H proDoppik im Fachdienst Finanzen (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
15.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Stadt Pinneberg ist sowohl ein beliebter Wohnort im Grünen nordwestlich von Hamburg als auch eine attraktive Arbeitgeberin. Bei uns kümmern sich rund 470 engagierte Mitarbeiter*innen gerne um die Anliegen unserer 45.000 Einwohner*innen. Toleranz, Respekt und Vielfalt sind uns wichtig.
Die Stadt Pinneberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Systembetreuer*in für H&H proDoppik im Fachdienst Finanzen (m/w/d)
(unbefristet in Vollzeit, Entgeltgruppe 10 TVöD/Besoldungsgruppe A 10 SHBesG)
Werden Sie Teil unseres Teams und begleiten Sie die Weiterentwicklung unserer Finanzsoftware H&H proDoppik sowie die Einführung neuer digitaler Lösungen. Bringen Sie Ihre Ideen ein und entwickeln Sie unsere digitalen Prozesse aktiv weiter. Je nach Entwicklung der Projekte ist eine spätere Verlagerung der Stelle in den Fachdienst Digitalisierung und IT denkbar.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadt Pinneberg ist ein engagierter Arbeitgeber, der großen Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Als eine moderne Verwaltung setzt sie sich aktiv für die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung ein und fördert ein Arbeitsumfeld, in dem jeder die Möglichkeit hat, seine Talente und Fähigkeiten voll auszuschöpfen. Die Stadt bietet ein breites Spektrum an Arbeitsplätzen in verschiedenen Bereichen und legt besonderen Wert darauf, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen. Durch umfangreiche Unterstützungsangebote und eine offene Unternehmenskultur schafft die Stadt Pinneberg eine positive Atmosphäre, die es sämtlichen Mitarbeitenden ermöglicht, gemeinsam erfolgreich zu sein. Die Förderung von Chancengleichheit ist für die Stadt nicht nur eine Verpflichtung, sondern eine zentrale Säule der Unternehmenskultur. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein einladendes Arbeitsumfeld, das ihre Fähigkeiten wertschätzt und Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Die Stadt Pinneberg ist stolz darauf, ein inklusiver Arbeitgeber zu sein und lädt alle Interessierten ein, Teil dieses dynamischen Teams zu werden.
📍 Pinneberg
Standort: Pinneberg
📮 PLZ: 25421
🗺️ Region: D-PLZ 25
📍 Koordinaten: 53.6620789, 9.7970600
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.