Befristeter Vertrag

Leitung Kindertagesstätte (w/m/d)

Stadt Ochsenfurt

📍 Goßmannsdorf, Goßmannsdorf bei Würzburg

Region: D-PLZ 97

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

30.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Stadt Ochsenfurt, größte Kommune im Landkreis Würzburg und gelegen an der südlichen Spitze des Maindreiecks, hat etwa 175 Beschäftigte. Sie ist Träger von sechs Kindertagesstätten, welche sich über das Ortsgebiet verteilt in der Kernstadt und den Ortsteilen Rechts des Mains, Kleinochsenfurt, Goßmannsdorf, Westsiedlung und Hohestadt befinden. Jede davon setzt konzeptionell andere Schwerpunkte. Genauere Informationen finden Sie unter https://www.kindergaerten-ochsenfurt.de

Als Arbeitgeber ist die Stadt Ochsenfurt offen für Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Schwerbehinderung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung besonders berücksichtigt.

Wir suchen für unseren Kindertagesstätte Goßmannsdorf als Elternzeitvertretung zum nächstmöglichen Arbeitsbeginn eine Kita-Leitung (w/m/d).

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Goßmannsdorf, Goßmannsdorf bei Würzburg

🗺️ Region: D-PLZ 97

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.