Feste Anstellung
Stellvertretende Leitung der Künstlersozialkasse und gleichzeitige Leitung des Dezernats Zentrale Aufgaben (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
11.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht in einem europaweit einzigartigen Modell ca. 190.000 selbstständigen Kulturschaffenden im gesamten Bundesgebiet einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und damit eine soziale Absicherung. Die Künstlersozialkasse stellt über die Erhebung der Künstlersozialabgabe bei den abgabepflichtigen Verwertern die Finanzierung der Künstlersozialversicherung sicher. Das Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten sowie über die Erhebung einer Künstlersozialabgabe (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG) bildet die Grundlage der Aufgaben und Tätigkeiten der KSK in Wilhelmshaven.
Wir suchen eine
Stellvertretende Leitung der Künstlersozialkasse und gleichzeitige Leitung des Dezernats Zentrale Aufgaben (w/m/d)
am Standort Wilhelmshaven zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Berlin ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Die Organisation verfolgt eine klare Personalpolitik, die Vielfalt fördert und Menschen mit Schwerbehinderung in den Mittelpunkt stellt. Durch gezielte Maßnahmen, wie barrierefreie Arbeitsplätze und individuelle Unterstützung, schafft die Deutsche Rentenversicherung ein einladendes Umfeld, in dem alle Mitarbeiter ihre Talente bestmöglich entfalten können. Als sozial engagiertes Unternehmen erkennt die Deutsche Rentenversicherung die Bedeutung von Inklusion nicht nur für die eigene Belegschaft, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Diese Haltung fördert ein positives Arbeitsklima, in dem Teamarbeit und gegenseitige Wertschätzung großgeschrieben werden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur interessante Karrieremöglichkeiten, sondern auch einen Arbeitgeber, der sich für ihre Bedürfnisse einsetzt und sie aktiv in den Arbeitsprozess integriert. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bietet somit ein attraktives Arbeitsumfeld für alle, die ihren Platz im Berufsleben finden möchten.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.