Feste Anstellung

Sachbearbeitung (m/w/d) BAföG

Studierendenwerk München Oberbayern

📍 München

Region: D-PLZ 81

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

15.09.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir besetzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung unseres Teams in München die Position

Sachbearbeitung (m/w/d) BAföG
in Vollzeit oder Teilzeit (mindestens 30 Wochenstunden)

Das Studierendenwerk München Oberbayern bietet soziale und wirtschaftliche Dienst­leistungen für Studierende an. Wir bieten Wohnraum, gastronomische Einrichtungen, Kitas, ein Beratungs­netzwerk sowie ein Kultur­programm und handhaben die Ausbildungs­förderung. Zuständig sind wir für 15 Hochschulen in München, Garching, Martinsried, Freising, Rosenheim, Benediktbeuern, Traunstein, Burghausen und Mühldorf am Inn.

Unter anderem ist das Studierendenwerk München Oberbayern für den Vollzug des Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetzes (BAföG) an 15 staatlichen und privaten Universitäten und Hochschulen zuständig. Im Amt für Ausbildungs­förderung sind 42 Mitarbeiter (m/w/d) mit der Erstellung von Förderungs­bescheiden und der Beratung der Studierenden und deren Eltern beschäftigt.

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Über das Unternehmen

Logo von Studierendenwerk München Oberbayern

Studierendenwerk München Oberbayern

Das Studierendenwerk München Oberbayern ist ein attraktiver Arbeitgeber, der sich aktiv für Chancengleichheit und Inklusion einsetzt. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes und inklusives Arbeitsumfeld, das ihre individuellen Stärken und Fähigkeiten wertschätzt. Das Unternehmen legt großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und eine offene, respektvolle Kultur zu fördern, in der alle Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, sich zu entfalten und weiterzuentwickeln. Mit vielfältigen Angeboten und Programmen fördert das Studierendenwerk die berufliche und persönliche Entwicklung aller Mitarbeitenden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein vielfältiges Aufgabenspektrum, sondern auch die Chance, Teil eines engagierten Teams zu werden, das Inklusion lebt und aktiv unterstützt. Durch ein attraktives Arbeitsumfeld und flexible Arbeitsmodelle wird jeder Einzelne ermutigt, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Das Studierendenwerk München Oberbayern steht somit als Beispiel für einen modernen Arbeitgeber, der Inklusion ernst nimmt und aktiv fördert.

Standort: München

🗺️ Region: D-PLZ 81

📍 Koordinaten: 48.1565475, 11.5834160

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.